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Finanzen, Steuern, Recht

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Obwohl die Bundesregierung mit Zuschüssen, Krediten und Gesetzesänderungen sämtliche Hebel zur Rettung von Unternehmen in Bewegung setzt, wird es nicht gelingen, alle vor der Insolvenz zu bewahren. Seit 27. März 2020 gilt das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie, das die Insolvenzantragspflicht aussetzt.
Bei vielen Unternehmern stellt sich indessen die Frage, in welchen Fällen dieses neue Gesetz Anwendung findet und wann man tatsächlich insolvenzantragpflichtig ist. Immerhin ist Insolvenzverschleppung kein Kavaliersdelikt und die Verantwortlichen müssen mit hohen Strafen rechnen. Um dies zu vermeiden, hat Jörg Franzke, Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, ein Prüfungsschema entwickelt, an dem man ablesen kann, wann Insolvenzantragspflicht besteht und was die Zahlungsunfähigkeit infolge der Coronakrise für Unternehmen bedeutet.

Unternehmen und Einzelpersonen, die aus Not oder Hilfsbereitschaft jetzt Stoffmasken gewerblich herstellen, müssen aufpassen, dass sie keine Post von Abmahnanwälten erhalten. Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK) weist darauf hin, dass eine problemlose Herstellung, der Verkauf oder eine Spende nur möglich ist, wenn auf die richtige Bezeichnung geachtet wird. Unter anderem warnt die IT-Recht Kanzlei München (www.it-recht-kanzlei.de) davor, die Stoffmasken als Mundschutz oder Atemschutz anzubieten. Mit dieser Bezeichnung wird eine Widmung vorgenommen, die Medizinprodukten vorbehalten ist, also Masken, die klinisch bewertet wurden und eine CE-Kennzeichnung haben. Dies ist bei selbstgenähten Stoffmasken nicht so. Wenn diese Produkte trotzdem als Mund- oder Atemschutzmasken angeboten werden, begründet dies Verstöße gegen die produktspezifischen Kennzeichnungspflichten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) und gegen das Irreführungsverbot.

Bund der Steuerzahler fordert: Ausgaben müssen steuerlich besser anerkannt werden / Politik sollte Bildungschancen verbessern.  Das Bundesverfassungsgericht hält die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Erst- und Zweitausbildungskosten für verfassungsgemäß. „Die Politik sollte das Urteil zum Anlass nehmen, über die steuerliche Behandlung von Erststudienkosten neu nachzudenken“, fordert der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), Reiner Holznagel. „Bildung ist ein wichtiges Gut in unserem Land – deshalb sollte der Gesetzgeber alle Möglichkeiten nutzen, dies zu unterstützen. Dazu zählt aus Sicht des Bundes der Steuerzahler auch, Kosten für Ausbildung und Studium gleichermaßen als Werbungskosten anzuerkennen.“

Die Krise als Chance nutzen! Zahlung wäre an diesem Freitag fällig. - Der Bund der Steuerzahler fordert, die Corona-Krise auch als Chance zu sehen, um das Steuer- und das Sozialversicherungsrecht besser aufeinander abzustimmen. Hintergrund ist die Meldung, dass den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge gestundet werden können. Die Stundung bietet die Möglichkeit, den Fälligkeitstermin für die Sozialversicherung gänzlich zu verschieben – und zwar so, dass Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge wieder an einem Tag abgeführt werden. Während die Sozialversicherungsbeiträge derzeit am drittletzten Bankarbeitstag des Monats gezahlt werden müssen, gilt für die Lohnsteuer der Mitarbeiter der 10. Tag des Folgemonats. Abrechnungsstichtage sollten einheitlich auf den 10. des Folgemonats gelegt werden – dies erleichtert vielen Betrieben die Lohnabrechnung. Bislang weigerte sich der Gesetzgeber, beide Rechtsgebiete aufeinander abzustimmen, weil dies zu teuer sei. Im Zusammenhang mit der Stundung ist das aber nun machbar, betont der Bund der Steuerzahler.

IHK zieht positive Zwischenbilanz- Mit der Gründungswerkstatt, www.gruendungswerkstatt-saarland.de, bietet die IHK Saarland seit inzwischen einem Jahr Gründungswilligen eine digitale Plattform zur Umsetzung der eigenen Geschäftsidee. Existenzgründer und Jungunternehmen können über das Online-Tool nicht nur Canvas, Business- und Finanzpläne erstellen, sondern diese auch direkt mit externen Beratern, Wirtschaftsprüfern oder der Bank beziehungsweise einem Investor teilen, ohne dass diese sich als Nutzer registrieren müssen. Zum Jahresbeginn 2020 hat die IHK nun eine Zwischenbilanz gezogen – und mit dem neuen Finanzplan, dem Marktplatz und der Mehrsprachigkeit zugleich weitere Vorteile für Existenzgründer geschaffen.


Hier finden Sie Entscheidungen von Gerichten zu neuen und älteren Verfahren aus dem Bereich Arbeitsrecht, Zivilrecht und Strafrecht. 

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