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Brossardt: „Anpassung an die Zeit der Digitalisierung, Globalisierung und Individualisierung“ . -Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. fordert in ihrem Positionspapier ein modernes Arbeitsrecht für die moderne Arbeitswelt. „Das Arbeitsrecht ist ein wichtiger Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft. Wenn es aber die Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt und den Arbeitnehmern nicht genügend Flexibilität bietet, wirkt es kontraproduktiv. Das Arbeitsrecht der Zukunft muss sich daher den Herausforderungen der Digitalisierung, Globalisierung und Individualisierung stellen. Es muss zudem die konjunkturelle Volatilität mit einbeziehen und die Tarifautonomie sichern“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet bundesweit einen neuen und innovativen Beratungsservice zum Thema Kinderzuschlag an: die Videoberatung. Die Antragsteller können sich schnell und einfach von zu Hause aus per Video beraten lassen und währenddessen den Antrag auf Kinderzuschlag ausfüllen. Damit müssen sie für eine Beratung nicht mehr persönlich in einer Dienststelle vorsprechen.

„Black Friday“ – Die Abmahngefahr ist noch nicht vorbei - IHK Wiesbaden weist auf Risiken bei Verwendung des Markenbegriffs hin. Am 23. November 2018 ist es wieder soweit: „Black Friday“, die Sonderangebotsaktion des Jahres. Viele Händler – besonders Online-Händler – bieten 24 Stunden lang Rabatte und Sonderangebote an, der Auftakt ins Weihnachtsgeschäft. Christina Schröder, Leiterin Wettbewerbsrecht bei der IHK Wiesbaden, rät aber zur Vorsicht: „Es drohen auch dieses Jahr Abmahnungen, wenn man mit dem Begriff ‚Black Friday‘ wirbt – wer jedes Risiko vermeiden will, benutzt besser eine andere Bezeichnung für seine Verkaufsveranstaltung.“ Auf jeden Fall sollte die schlagwortartige markenmäßige Verwendung des Begriffs vermieden werden, so Schröder – allenfalls könne die Bezeichnung als reine Beschreibung eines Umstands genutzt werden, etwa „Im Rahmen des Black Friday bieten wir …“.

Welche Hinweis-, Aufklärungs- und Beratungspflichten den Arbeitgebern auferlegt sind ? – Das Landesarbeitsgericht (LAG Hamm, Urteil vom 06.12.2017, Az. 4 Sa 852/17) entschied, daß der Arbeitgeber (AG) auf Schadensersatz haftet, sofern die Beratung bei Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgungen (bAV) fehlerhaft war. Und zwar auch dann wenn die Beratung durch ein Kreditinstitut erfolgt war. Dies gilt analog für Versicherungsvermittler aller Art, denn diese sind ebenfalls im Pflichtenkreis des Arbeitgebers tätig, mithin dessen Erfüllungsgehilfen. -  Der Mitarbeiter bemerkte erst nach Auszahlung der bAV, daß auf diese noch Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung(GKV) zu bezahlen waren.

Wie der Bundesgerichtshof eine Gefährdungshaftung fast aus dem Nichts geschaffen hat ? –   Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 09.022018, Az. V ZR 311/16) entschied, daß ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen läßt, gegenüber dem Nachbarn verantwortlich ist – also haftet. Im vorliegenden Fall war das Haus nach Dachdeckerarbeiten durch ein Glutnest abgebrannt und hatte das Nachbargrundstück beschädigt.


Hier finden Sie Entscheidungen von Gerichten zu neuen und älteren Verfahren aus dem Bereich Arbeitsrecht, Zivilrecht und Strafrecht. 

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