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Markenverband zum Welttag des geistigen Eigentums 2020 - Seit Ausrufung des Tages des geistigen Eigentums im Jahr 2000 war die Bedrohung der Verbraucher durch Produkt- und Markenpiraterie noch nie so offensichtlich und akut wie momentan. Auf die COVID-19-Pandemie haben kriminelle Produktpiraten mit kaltblütiger Schnelligkeit reagiert. Der Verkauf gefälschter Desinfektionsmittel, Schutzartikel und Medikamente ist sprunghaft gestiegen. Wie Europol vor wenigen Tagen hierzu bekannt gab, nutzen Kriminelle und organisierte Banden für den Vertrieb Ihrer Produkte hauptsächlich das Internet, mit dem Schwerpunkt des offenen Internets und der bekannten sozialen Netzwerke und Onlinehandelsplattformen. „Dass Produktpiraten während einer Pandemie auf Kosten der Gesundheit der Verbraucher und zum Schaden der Markeninhaber die seit langem bekannten Onlinevertriebswege fast unbeschränkt nutzen können, ist eine akute Gefahr“, so Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer Markenverband e. V. Er ergänzt: „Die Markenwirtschaft fordert von der EU-Kommission unverzüglich die Hauptvertriebswege der Produktpiraten trocken zu legen, indem alle Onlinemarktplätze verpflichtet werden, Fälschungen proaktiv herauszufiltern.“
Zur heutigen Entscheidung des Sozialgerichts Konstanz, nach der der Kläger, ein ALG II-Bezieher, kein Anrecht auf erhöhte Bezüge wegen der Corona-Krise habe, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands: "Politik ist in dieser Situation gefragt, da es um eine akute Krise und eine politische Frage geht, die jetzt gelöst werden muss, um den Menschen sofort zu helfen. Es kann jetzt nicht darum gehen, Sozialgerichte zu schelten. Die Politik muss handeln und umgehend die rechtlichen und politischen Voraussetzungen schaffen, dass Menschen in Hartz IV und in der Altersgrundsicherung geholfen wird. Dann haben auch die Gerichte Sicherheit. Die Regelleistungen der Grundsicherung, die auch aus der Sicht des Bundesverfassungsgerichts schon in der Vergangenheit nur gerade noch verfassungskonform waren, sind in der aktuellen Ausnahmesituation offenkundig viel zu niedrig bemessen.
Grenzüberschreitende Steuergestaltungen einer GmbH: Was Geschäftsführer jetzt wissen müssen. - Die EU möchte grenzüberschreitende Steuergestaltungen durch Gewinnverlagerungen international tätiger Unternehmen in steuergünstigere Länder eindämmen. In Deutschland gelten diesbezüglich ab dem 1. Juli neue Meldepflichten, wie die aktuelle Ausgabe der in Bonn erscheinenden Zeitschrift „GmbH-Steuerpraxis“ berichtet. GmbH-Geschäftsführer und deren Berater müssen darauf gefasst sein: Das „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ setzt eine entsprechende EURichtlinie um und will damit Steuervermeidungspraktiken wirksamer verhindern.
Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage ein Sozialschutzpaket beschlossen. Es erleichtert den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung. - Aussetzen der Vermögensprüfung. Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.
Die Corona-Krise hat die Wirtschaft fest in Griff - mit starken Auswirkungen auf fast alle Branchen. Die Bundesregierung bemüht sich daher, die wirtschaftlichen Folgen abzumildern und hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket getroffen, um Unternehmen bei einer wirtschaftlichen Schieflage zu unterstützen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Möglichkeiten, mit denen Firmen sicher durch die Corona-Krise steuern.
Hier finden Sie Entscheidungen von Gerichten zu neuen und älteren Verfahren aus dem Bereich Arbeitsrecht, Zivilrecht und Strafrecht.