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Chef-Ökonom: „Die gesetzliche Rente kann den Kapitalmarkt nicht auf Dauer schlagen“ * - Wie sich ein Ex-Wirtschaftsweiser fundamental bei der Renten-Rendite irrte ? – In einer Tageszeitung vom 08.10.2018 empfiehlt ein Ex-Professor für Finanz- und Wirtschaftspolitik, die „Verbreitung kapitalgedeckter Betriebsrenten“ (bAV) zu steigern (2te Säule) und „auf das Angebot eines kostengünstigen Standardprodukts der Privatvorsorge“ (3te Säule) zu dringen. Hauptargument dafür war ein Vergleich des „Gesamtkollektivs“ von Versicherten mit Privatrente sowie Versicherten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV).

Keine dauerhaft niedrigen Zinsen auf den Kapitalmärkten?

Seine Empfehlung lautet, kapitalgedeckte Rentenversicherungen zu kaufen, auch zur Diversifizierung, dann würde man von künftig steigenden Kapitaleinkommen profitieren. Kenner der Materie wissen, daß wer heute einen 10-jährigen Bundesschatzbrief mit 0%-Zins-Coupon kauft - nach einer Änderung des Marktzinses am nächsten Tage auf z.B. knapp über 2 % p.a., einen Verlust von bis zu 20% erleidet, weil der Bundesschatzbrief nur noch zum Kurs von gut 80% des Nennwertes verkauft werden kann. Schließlich will der Käufer dadurch für sich sicherstellen, daß er die 2% pa. mittelbar durch den Preisabschlag beim Börsenkurs erhält, trotz 0%-Zins-Coupon, und die Rendite effektiv dem auf 2% gestiegenen Marktzins entspricht. Ohne Devisenbewirtschaftung wird die internationale Nachfrage, einschließlich solcher durch Offshore-Gelder, nach Kapitalanlagemöglichkeiten die Zinsen im Inland niedrig halten.

Längere Lebenserwartung der Privatrentner steigert deren kapitalgedeckte Rendite?

Der Chef-Ökonom glaubt, daß Menschen ihre Lebenserwartung „recht gut“ selbst einschätzen könnten, und daher meist langlebigere Menschen die private Rentenversicherung wählen. Nach Vergleich des Gesamt-Kollektiv von Privatrente und DRV-Rente, würde sich – u.a. wegen auf Dauer wieder steigenden Kapitalmarktrenditen – die kapitalgedeckte Rente dann eher rentieren. Damit werden jedoch tendenziell Äpfel mit Birnen vergleichen.

Dies gelte ausdrücklich für die Rendite aus Sicht des Gesamtkollektivs jeweils der Privatrenten gegenüber der DRV. Die längere Lebenserwartung der Privatrentner steigert deren Rendite relativ zu der des Gesamtkollektivs der DRV-Rentner, die im Schnitt eine geringere Lebenserwartung haben, also weniger lang Renten beziehen, was die Rendite mindert. Und auch weil künftige Rentner eine Privatrente eher dann wählen würden, wenn sie mit langer Lebenserwartung rechnen, diejenigen mit kürzerer Lebenserwartung also dort unterrepräsentiert sind.

Daß bei Versicherern ein Sanierungs- und Insolvenzrisiko besteht, nebst mehr als einem halben Duzend an Möglichkeiten zur Herabsetzung der Rentenhöhe bei Privatrenten, wird dabei ausgeblendet. Zudem wird mittelbar suggeriert, daß Rentner mit längerer Lebenserwartung die daraus folgende Renditesteigerung bei Privatrenten gleichsam geschenkt bekämen. Indes wird ihre längere Lebenserwartung, die insbesondere bei Besserverdienenden deutlich zu beobachten ist,  bereits kalkulatorisch mit zusätzlichen Vorsichts- und Sicherheitsmargen in den zu zahlenden Prämien berücksichtigt, ist also selbst vorab zu finanzieren.

 

Schlaraffenland der Kapitaldeckung durch fundamentalen Irrtum über das Kollektiv?

Dagegen besteht das Gesamtkollektiv der DRV-Rentner größtenteils aus Pflichtversicherten insbesondere Arbeitnehmern, die in der DRV keine Wahl haben, weshalb hier die Lebenserwartung im Schnitt geringer ist. Das ist aber gar nicht dasjenige Kollektiv, dem eine Entscheidung zwischen DRV und Privatrente offen steht: Vielmehr sind hier die Freiwillig Rentenversicherten – eher Besserverdienenden - zu betrachten, mit höherer Lebenserwartung als die Pflichtversicherten und auch längerer als der Schnitt aller in der DRV Versicherten. Nur diese können ja wählen, ob sie in die DRV einzahlen oder wie die Privat Rentenversicherten - ggf. auch kombiniert zur Risikostreuung.

Um dieses Teilkollektiv der Freiwillig Versicherten geht es also wegen der Frage, ob und wie sie für Renten einzahlen. Für diese ergibt sich demnach (wegen längerer Lebenserwartung) in der DRV folgerichtig eine deutlich höhere Rendite als für das Gesamtkollektiv, das der Ex-Wirtschaftsweise zum Vergleich nur heranzieht. Selbst wenn also die Rendite für das Gesamtkollektiv der Privatrentenversicherten gegenüber dem der DRV in vielen Jahren einmal unter Berücksichtigung derer längerer Lebenserwartung höher liegt, wird dies für die Freiwillig in der DRV Versicherten noch lange nicht der Fall sein. Erst recht nicht für diejenigen, die sich tatsächlich dann bewusst für die Einzahlung in der DRV entscheiden, und nicht etwa wegen bekannter schwerer Erkrankungen und deshalb befürchteter geringerer Lebenserwartung davon Abstand nehmen, die sogenannte Selbstselektion, mit der auch die Privatrenten rechnen.

 

Quersubventionierung durch das Prekariat – auch in der DRV

Es ist eine Erfahrungstatsache, daß die Lebenserwartung des Prekariats bis zu mehr als 10 Jahre kürzer ist als bei den Wohlhabenden – in England beträgt der Abstand bis zu mehr als 20 Jahre.

Natürlich profitieren die freiwillig DRV-Versicherten letztlich damit von einer "Quersubventionierung" durch Pflichtversicherte, infolge einer beobachteten starken Einkommensabhängigkeit der Lebenserwartung, die aber politisch seit langem akzeptiert wird. Und darüber hinaus durch die (vom Ex-Professor angesprochene) Selbstselektion, wenn Freiwillig Versicherte entscheiden, ob (und ggf. wie viel und wie lange) sie in Rentenansprüche einzahlen wollen, oder sich dies für sie wegen geringerer Lebenserwartung (sobald sie diese erkennen) weniger lohnt.

Diese Freiwillig Versicherten werden also vom Ex-Wirtschaftsweisen auch deshalb in die Irre geführt, weil er sie mit dem Gesamtkollektiv aller Pflichtversicherten in der DRV zusammenfasst.

Vielmehr löst sich die Hoffnung, dass Freiwillig Versicherte, die sich bewusst für die Einzahlung in Rentenansprüche entscheiden, vielleicht doch in noch fernerer Zukunft mit Privatrenten besser als in der DRV fahren, wohl gänzlich in Luft auf.

 

"Der Chefökonom: Freiwillige Rentenbeiträge wären eine fatale Lösung" – wirklich?

Der Focus richtet sich im Kern auf zusätzliche private und bAV-Vorsorge. Der Hinweis auf die Diversifizierung bedeutet für die, die wählen können, dass sie jedenfalls nicht alleine privat vorsorgen, sondern (auch) über DRV, und zwar gerade freiwillig, wenn sie mit hoher Lebenserwartung rechnen – sonst eher mit sonstigem Vermögen. Vermögen ist alternativ eine flexiblere Möglichkeit der Vorsorge; aber nicht für Jedermann, denn bis zu mehr als 27% der Deutschen haben keine Ersparnisse – in einzelnen Bundesländern mehr als 44%.

Für Kenner der Materie kann sich die 2te- und 3te-Säule als Honigfalle durch die Aussicht auf Abgabenersparnis in der Einzahlungsphase erweisen. Man hat aber dann als Altersrentner - nicht nur bei zunehmender Altersarmut, wenn man jeden Cent benötigt – gewiss noch jahrelang Zeit darüber nach zu sinnen, wie man die Abgabenverlagerung ins Alter hätte vermeiden können.

 

Irreführung durch fehlende Unterscheidung zwischen Jüngeren und Rentennahen

Rentennahen werden schlicht irgendwann steigende Zinsen weder viel nutzen noch schaden. Sie müssen tendenziell nur von der derzeitigen Situation ausgehen: Hohe DRV-Renten bei noch niedrigem Beitragssatz. Die Jüngeren müssen hingegen über mehrere Jahrzehnte bis Rentenbeginn disponieren. Aber: Sie können Vermögen aufbauen, und sich später fallweise für flexiblen Verbrauch, oder für eine (Teil-)Verrentung - vielleicht auch erst ab einem Lebensalter von 75/80 Jahren - entscheiden.

Als Erfahrungstatsache kann man sagen, daß sich der Aufwand für eine (gleich hohe) Privatrente in den letzten 35 Jahren rund verdreifacht hat – bei der DRV-Rente hat die Politik das Rentenniveau in dieser Zeit in etwa halbiert.

Wenige – nicht Pflichtversicherte, sehr Vermögende - werden es sich leisten können auf jedwede Rente zu verzichten, etwa wenn sie von den Zinsen und Erträgen alleine leben können, ohne das Kapital zu verbrauchen. Wer etwas Vermögen hat, wird sich vielleicht noch fragen, ob es nicht ausreicht allein die Langlebigkeit nach beispielsweise dem 80ten Geburtstag zu versichern? Wer nichts hat, wird sich schon heute einschränken müssen und diesen Lebensstandard dann auch im Alter behalten, oder jede Woche auf eine Verlosung hoffen

 

Alternative für Arme: Müll verkaufen oder Betteln

Einige Seiten im Internet geben Empfehlungen, um Geld ohne formale Beschäftigung zu verdienen. Etwa auf Flohmärkten Schnäppchen machen oder Dinge vor dem Müll retten, um sie teurer online weiterzuverkaufen, zum Beispiel Bücher oder Dinge, die man nicht mehr braucht. Oder andere um Geld bitten, am besten in einer Fußgängerzone - auch wenn man dafür viel Zeit bei schlechtem Wetter unterwegs sein wird. Wer noch nicht bedürftig genug aussieht, damit andere Mitleid haben, kann einen Stilberater hinzuziehen – zu abschreckend oder gar gefährlich sollte man dabei aber nicht wirken und keinesfalls aufdringlich betteln. Wichtigste Techniken können im Internet erlernt werden – dazu kommt dann die Übung und Erfahrung. Wer einen Hund dabei hat, wird ggf. noch erfolgreicher auch um Geld für dessen Futter bitten können. Manchmal hilft es, im August in den Nachthimmel nach den Perseiden zu schauen, und sich dann bei Sichtung einer Sternschnuppe jeweils etwas zu wünschen, ggf. auch aus einer langen Wunschliste. Man darf die Wünsche aber niemand verraten, sonst gehen sie nicht in Erfüllung.

 

*von Dr. Johannes Fiala, PhD, MBA Finanzdienstleistungen (Univ.), MM (Univ.), Geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Bankkaufmann (www.fiala.de)

und

Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik (Diethardt), Aktuar DAV, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung (www.pkv-gutachter.de).

Dr. Johannes Fiala, PhD, MBA, MM

De-la-Paz-Str. 37, 80639 München

 

Alljährlich befragt das Medienunternehmen BBE Media GmbHGesellschafter- Geschäftsführer in ganz Deutschland nach ihrem Gehalt sowie allen Vergütungsbestandteilen. Darüber berichtet die aktuelle Ausgabe der in Bonn erscheinenden Zeitschrift „GmbH-Steuerpraxis“ und fasst die wichtigsten Ergebnisse zusammen. Die insgesamt 2.960 befragten Geschäftsführer sind fünf Wirtschaftszweigen – Dienstleister, Handwerk, Industrie, Einzelhandel und Großhandel – zugeordnet. Festgehälter sowie gewinnabhängige Tantiemen werden jeweils gesondert aufgeführt. Des Weiteren unterscheidet die Studie nach Geschäftsführerstatus, Unternehmensgröße und Geschäftserfolg. Auch weitere Gehaltsextras wie eine Direktversicherung, eine Pensionszusage oder der Firmenwagen sind erfasst.

Verpackungsgesetz & Co: Das ändert sich 2019 - Das neue Jahr bringt eine Reihe von Rechtsänderungen mit sich. Eine Übersicht der wichtigsten Rechtsänderungen im Jahr 2019 für Berliner Unternehmen finden Sie unter www.ihk-berlin.de/Rechtsaenderungen. Unter anderem müssen sich Hersteller und Händler mit dem neuen Verpackungsgesetz (VerpackG) auseinandersetzen.

Hier erhalten Sie die neuenVDI-Richtlinien . Die erste Ausgabe 2019 hält jede Menge Informationen für Sie bereit. Wie immer erhalten Sie den gewohnten Überblick über die aktuellen Neuerscheinungen und Zurückziehungen sowie weitere wichtige Ankündigungen.

„Brückenteilzeit“ tritt in Kraft: Mehr Bürokratie für kleinere Unternehmen. Brossardt: „Regelung erschwert Personalplanung erheblich“ - Am 01. Januar 2019 tritt das Gesetz zur so genannten „Brückenteilzeit“ in Kraft. Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. sieht durch die Einführung dieses Rückkehrrechts für alle von Teilzeit in Vollzeit zusätzliche Bürokratie und Umsetzungsprobleme vor allem auf kleine und mittlere Unternehmen zukommen. „Schon die bestehenden Ansprüche auf Veränderung der Arbeitszeit, zum Beispiel bei Eltern- oder Pflegezeiten, haben die Betriebe vor große Hürden bei der Personalplanung gestellt. Das wird nun noch schwieriger“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.


Hier finden Sie Entscheidungen von Gerichten zu neuen und älteren Verfahren aus dem Bereich Arbeitsrecht, Zivilrecht und Strafrecht. 

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