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Finanzen, Steuern, Recht

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Am 1. Januar 2019 tritt das Verpackungsgesetz vollumfänglich in Kraft. Es bringt einige neue Herausforderungen für all diejenigen mit sich, die Verpackungen in Verkehr bringen. Das gilt auch für Druckereien, denn bereits die Versandverpackung für Flyer, Visitenkarten oder Broschüren ist in der Regel lizensierungspflichtig. Und die Kontrollen werden schärfer. Damit die Anwender schnell und einfach erfassen können, welche Verpflichtungen aus dem Gesetz auf sie zukommen, stellen die Verbände Druck und Medien ihren Mitgliedern eine Handlungshilfe zur Verfügung.

Ab sofort können die Eltern die Weiterbewilligung des Kindergelds für ihre studierenden Kinder online abwickeln – ganz ohne bürokratischen Aufwand. Formulare müssen sie nicht mehr ausfüllen. Der Studiennachweis kann online übermittelt werden.„Viele Eltern kennen das leidvoll: Obwohl vorher schon viele Jahre für das Kind Kindergeld gezahlt worden ist, müssen sie, wenn das Kind nach Ende der Schulausbildung ein Studium aufnimmt, wieder viele Formulare der Familienkasse ausfüllen. Das ist jetzt vorbei. Mit unserem neuen Online-Service geht es schneller, man spart Zeit und nervige Behördenwege. Das Einreichen eines Formulars mit Unterschriften ist nicht notwendig, sodass der Prozess absolut bürokratiefrei ist“ sagt Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. „In diesem Jahr haben wir bereits etwa 450.000 Schreiben an unsere Kundinnen und Kunden mit einem individuellen Zugangscode versandt“.

Mit zwei Urteilen vom 25. Juni 2018, zu denen die schriftlichen Entscheidungs-gründe jetzt vorliegen, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass für gewerbliche Altkleidersammler, die – auch ohne Vorsortie-rung – Ware in das europäische Ausland verbringen, erleichterte Anforderungen an den Nachweis der Verwertung und des Verwertungsweges gelten.
In den Verfahren hatten sich zwei Recyclingfirmen gegen Bescheide des Land-ratsamts Haßberge gewandt, mit denen ihnen die gewerbliche Altkleidersamm-lung mangels ausreichender Darlegung des Verwertungswegs sowie der ord-nungsgemäßen und schadlosen Verwertung untersagt worden war. Der BayVGH hat ihren Berufungen gegen die erstinstanzlichen Urteile des Verwaltungsge-richts Würzburg stattgegeben und die Untersagungsbescheide aufgehoben.

Die Koppelung einer Rente an die Abgabe eines landwirtschaftlichen Hofs greift faktisch in die Eigentumsfreiheit des Art. 14 GG ein. Die Pflicht zu einer solchen Hofabgabe wird verfassungswidrig, wenn diese in unzumutbarer Weise Einkünfte entzieht, die zur Ergänzung einer als Teilsicherung ausgestalteten Rente notwendig sind. Darüber hinaus darf die Gewährung einer Rente an den einen Ehepartner nicht von der Entscheidung des anderen Ehepartners über die Abgabe des Hofs abhängig gemacht werden. Mit dieser Begründung hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss die einschlägigen Vorschriften für verfassungswidrig erklärt, den Verfassungsbeschwerden eines Landwirtes und der Ehefrau eines Landwirtes stattgegeben und die Verfahren unter Aufhebung der Gerichtsentscheidungen an das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zurückverwiesen.

Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot  - Die Speicherung von Bildsequenzen aus einer rechtmäßigen offenen Videoüberwachung, die vorsätzliche Handlungen eines Arbeitnehmers zulasten des Eigentums des Arbeitgebers zeigen, wird nicht durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig, solange die Ahndung der Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber arbeitsrechtlich möglich ist. Die Klägerin war in einem vormals von dem Beklagten betriebenen Tabak- und Zeitschriftenhandel mit angeschlossener Lottoannahmestelle tätig. Dort hatte der Beklagte eine offene Videoüberwachung installiert. Mit den Aufzeichnungen wollte er sein Eigentum vor Straftaten sowohl von Kunden als auch von eigenen Arbeitnehmern schützen.


Hier finden Sie Entscheidungen von Gerichten zu neuen und älteren Verfahren aus dem Bereich Arbeitsrecht, Zivilrecht und Strafrecht. 

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