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Finanzen, Steuern, Recht

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13.02.2021 - Die Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen (IHK) begrüßt die - nach massiver Kritik aus der Wirtschaft – erfolgten Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III der Bundesregierung. Die Hilfe setzt auf die bisherige Überbrückungshilfe II auf und umfasst den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021. Als Vereinfachung bei der Überbrückungshilfe III gilt, so die IHK, nunmehr ein einheitliches Kriterium: Unternehmen mit mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum Referenzmonat 2019 können die gestaffelte Fixkostenerstattung beantragen. Für Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020 gegründet worden sind, gelten Sonderregelungen.

 

10. Februar 2021 - Ein Landwirt aus Ostwestfalen ist dem Grunde nach verpflichtet, dem örtlich zuständigen Stromnetzbetreiber Aufwendungsersatz für den jahrelangen vertragslosen Stromverbrauch in seinem Schweinestall zu zahlen. Das hat der 27. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter Leitung der Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Dr. Christine Maimann am 10. Februar 2021 durch Grundurteil entschieden (Aktenzeichen I-27 U 19/19). Der beklagte Landwirt hatte, wie der Senat feststellte, für seinen Schweinestall jahrelang Strom aus dem Niederspannungsnetz des klagenden Stromnetzbetreibers bezogen, ohne dass ein Stromversorgungsvertrag mit einem Stromlieferanten bestand. Die Vertragslosigkeit des Bezugs und die unterbleibende Abrechnung der Stromverbräuche fiel jahrelang niemandem auf, weil der Schweinestall nur eine von mehreren mit einem eigenen Zähler ausgestatteten Verbrauchsstellen des Landwirts war.


21.01.2021. Mit ihrer Risikoübernahme für Kreditausfälle hilft die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt der mittelständischen Wirtschaft in Sachsen-Anhalt, die massiven Belastungen infolge der Corona-Pandemie abzufedern. Im vergangenen Jahr haben die Bürgschaften der BB die Kreditversorgung der Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise zusätzliches Geld benötigten, mit insgesamt rd. 35 Millionen Euro ermöglicht. Die Betriebe in Industrie, Handwerk und Dienstleistungssektor investierten zum Beispiel in Hygienemaßnahmen und in die Umrüstung auf elektronische Betriebsabläufe oder sie versorgten sich im Lockdown mit ausreichend Liquidität. Damit trug die BB auch zur Sicherung von rund 1.500 Arbeitsplätzen in den Unternehmen bei. Die Pandemie und ihre Folgen werden die Wirtschaft auch noch in den kommenden Monaten vor schwere Herausforderungen stellen. Damit die Unternehmen ihre benötigten Finanzierungsmittel zügig von ihren Hausbanken erhalten können, hat die BB ihr Programm für Express-Bürgschaften seit Jahresbeginn nochmals erweitert: Über ein vereinfachtes elektronisches Antragsverfahren können Neu-Kredite jetzt bis zu maximal 500.000 Euro innerhalb von nur drei Bankarbeitstagen zugesagt werden.


Im Bezirk der Handwerkskammer Wiesbaden (Ober-, West- und Mittelhessen) sind im Jahr 2020 insgesamt 186 Bußgeldbescheide wegen Schwarzarbeit, unberechtigter Handwerksausübung und Auskunftsverweigerung von den Landkreisen bzw. der Landeshauptstadt Wiesbaden verhängt worden. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies 24 Bescheide weniger. Allerdings ist die insgesamt verhängte Bußgeldsumme auf 108.116 Euro gestiegen (Vorjahr 87.155 Euro) und auch das Bußgeld pro Bescheid ist von 415 Euro auf 581 Euro gestiegen.Kammerpräsident Stefan Füll dankte ausdrücklich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verfolgungsbehörden für ihre wichtige Arbeit in schwierigen Zeiten. „Schwarzarbeit ist definitiv kein Kavaliersdelikt. Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und unberechtigter Handwerksausübung ist zweifellos schwierig, aber immer noch enorm wichtig“, so Füll.


05.01.2021  - Am 31. Januar 2021 läuft die Übergangsfrist für Anmeldungen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ab. Bis zu diesem Termin müssen sich alle Betreiber von bestehenden Anlagen erneuerbarer Energien, KWK-Anlagen und Stromspeichern dort registriert haben. Besonders groß ist derzeit noch das Defizit bei den Meldungen von Photovoltaik-Anlagenbetreibern.
Eine Meldepflicht gilt auch für alle stromabnehmenden Unternehmen, die direkt an der Hoch- oder Höchstspannung angeschlossen sind, sowie für alle gasabnehmenden Unternehmen, die direkt mit dem Fernleitungsnetz verbunden sind. Betriebe, die sich nicht bis zum 31.01.2021 registrieren, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.


Hier finden Sie Entscheidungen von Gerichten zu neuen und älteren Verfahren aus dem Bereich Arbeitsrecht, Zivilrecht und Strafrecht. 

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