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vbw betont Bedeutung des Tarifeinheitsgesetzes Anlässlich der Verhandlung über das Tarifeinheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht weist die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. auf die große Bedeutung des Gesetzes hin. „Das friedenstiftende Prinzip der Tarifeinheit wurde in der Arbeitsrechtsprechung über Jahrzehnte immer wieder angewandt und ist ein wichtiger Baustein in unserer Sozialen Marktwirtschaft.

Das Gesetz zur Tarifeinheit war notwendig, weil das Bundesarbeitsgericht diesen Grundsatz 2010 aufgegeben hat, und sollte jetzt beibehalten werden“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

„Das Streikrecht ist wichtig, aber aufgrund der Zersplitterung der Tariflandschaft haben wir in Deutschland eine steigende Zahl an Streiks erlebt. Die Zahl der ausgefallenen Arbeitstage ist in Deutschland deutlich gestiegen, auf über eine Million im Jahr 2015. Das Tarifeinheitsgesetz regelt, dass sich bei mehreren konkurrierenden Tarifverträgen die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im betroffenen Betrieb durchsetzt. Das ist gut so. Es stärkt die Sozialpartnerschaft und sorgt dafür, dass für Arbeitgeber und Arbeitnehmer klare Verhältnisse herrschen, welcher Tarifvertrag gilt“, so Brossardt.

„Auch ohne ausdrückliche Regelung der Friedenspflicht senkt das Tarifeinheitsgesetz die Bereitschaft zu unverhältnismäßigen Streiks, die auf nicht anwendbare Tarifverträge gerichtet sind“, betont Brossardt. Zugleich mahnt er die Tarifvertragsparteien, tarifliche Lösungen künftig wieder am Verhandlungstisch zu finden. „Unverhältnismäßige Streiks dürfen von den Gewerkschaften nicht als reines Machtinstrument genutzt werden“, erklärt der vbw Hauptgeschäftsführer.

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