09.10.2020 - VhU zum Vorschlag eines Rechtsanspruchs auf Homeoffice: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist unnötige Bürokratie. Die hessische Wirtschaft hat einen gesetzlichen Anspruch auf 24 Tage Homeoffice im Jahr zurückgewiesen. Der Vorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sei inhaltlich willkürlich und im betrieblichen Alltag nicht zu bewältigen. „Wo der Arbeitseinsatz des Mitarbeiters erfolgt, muss der Unternehmerfreiheit vorbehalten bleiben. Diese ist nicht umsonst durch das Grundgesetz geschützt“, so Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung hessischer Unternehmerverbände (VhU). Der geplante gesetzliche Anspruch störe außerdem freiwillige und sinnvolle Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Daher bleibe die hessische Wirtschaft bei ihrer Forderung: Nur einvernehmlich könne entschieden werden, in welchen Bereichen mobiles Arbeiten Sinn mache.
Die hessische Wirtschaft kritisiert außerdem, dass das geplante Gesetz die Belegschaft spalte: in Arbeitsplätze mit der Möglichkeit zum Homeoffice und ortsgebundene Arbeitsplätze. Außerdem verpflichte es Unternehmen, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Im Gesetz ist vorgesehen, dass bei nur einem Tag Homeoffice in der Woche die gesamte wöchentliche Arbeitszeit, also auch die der übrigen Tage, aufzuzeichnen ist. „Das widerspricht eindeutig dem deutschen Arbeitszeitgesetz und ist unnötige Bürokratie“, so Pollert. „Die Arbeitszeit ist im Homeoffice ohnehin schwierig zu erfassen: Arbeitet ein Mitarbeiter, der die Waschmaschine ausräumt und dabei über ein berufliches Problem nachdenkt, oder befindet er sich in der Pause? Wir brauchen endlich ein modernes Arbeitszeitgesetz, das solche Probleme löst und zur modernen Lebensrealität passt.“ Eine Wochenbetrachtung der Arbeitszeit würde die Nutzbarkeit des Homeoffices deutlich verbessern. Gleiches gelte für eine Definition von geringfügigen Tätigkeiten, die die elfstündige Ruhezeit nicht unterbrechen.
VhU
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