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01.12.2020 - Unternehmen können Verluste des laufenden Jahres und aus 2021 bisher nur mit Gewinnen aus dem Jahr 2019 verrechnen. Das lindert Liquiditäts- und Eigenkapitalprobleme in der Corona-Krise. Durch die Begrenzung des Verlustrücktrags auf das Jahr 2019 und auf eine Höchstgrenze von 5 Mio. Euro werden jedoch längst nicht alle Corona-Verluste steuerlich berücksichtigt. Wirtschaftsorganisationen wie die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) fordern deswegen seit langem eine Ausweitung. Mang: „Gut, dass Wirtschaftsministerkonferenz Antrag aus Hessen beschlossen hat. Bund sollte das rasch umsetzen und so die Liquiditäts- und Eigenkapitalprobleme an sich gesunder Unternehmen lindern.“


VhU-Präsident Wolf Mang lobt deshalb den gestern Abend gefassten Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder, der auf einen Antrag der Wirtschaftsminister von Hessen, Bayern und Baden-Württemberg zurückgeht: Die Landesminister fordern den Bund auf, die Möglichkeit zum Rücktrag von Verlusten zu erweitern: Zum einen soll der Höchstbetrag von 5 auf 50 Mio. Euro erhöht werden. Zum anderen soll der Rücktragzeitraum von einem auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Dadurch könnten aktuelle Verluste in 2020 und 2021 nicht nur mit Gewinnen aus 2019, sondern auch aus 2018 verrechnet werden.

Mang: „Das ist ein starker Appell der Länder an den Bund. Die zeitliche Erweiterung des Rücktrags ist wichtig, gerade für die Industrie. Denn ein großer Teil der Industrie befand sich schon 2019 in einer Rezession und konnte keine oder nur geringe Gewinne erwirtschaften. Das Jahr 2018 war hingegen durch eine Hochkonjunktur mit recht guten Gewinnen gekennzeichnet.“

Ebenfalls begrüßt Mang die geforderte Ausweitung der Obergrenze auf 50 Mio. Euro: „Die Anhebung von 1 auf 5 Mio. Euro im Frühjahr war zwar gut gemeint gewesen, aber leider noch unzureichend. Gut, dass die Wirtschaftsminister jetzt einen kräftigen Schritt gehen und die Grenze auf 50 Mio. Euro anheben wollen. Das würde auch mittelgroße Unternehmen in der Krise stützen.“

Wie auch die Wirtschaftsministerkonferenz betont Mang die Vorteile des Verlustrücktrags als „zielgenaues und recht günstiges“ Kriseninstrument: „Es unterstützt Unternehmen, die vor der Krise erfolgreich gewirtschaftet haben. Zudem fallen die Steuerausfälle überwiegend nur temporär an, da die durch den Verlustrücktrag vorgezogenen Steuermindereinnahmen in den Folgejahren wieder zurück in die Kasse fließen.“

VhU
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
Emil-von-Behring-Straße 4
60439 Frankfurt