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Die Zahl der Arbeitslosen ist erneut leicht zurückgegangen um rund 5.900 auf rund 188.000. Dies sind 44.700 mehr als im November 2019. "Die seit März dieses Jahres anhaltende Corona-Pandemie und die hiergegen gerade wieder verschärften staatlichen Beschränkungen führen dazu, dass bedeutende Teile der Wirtschaft nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können. Es ist richtig, dass jetzt Staatshilfen und Sozialleistungen Wirtschaft und Gesellschaft stabilisieren. Allerdings gefährden Ausweitungen bei Sozialleistungen das Ziel, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag dauerhaft unter 40 Prozent zu stabilisieren. Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten und dem siebten Monat sollte deshalb umgehend beendet werden. Ein falsches Signal war auch die Verlängerung des Arbeitslosengeldes um drei Monate gewesen. Längere Arbeitslosengeldansprüche verfestigten die Arbeitslosigkeit und sind deshalb nur vordergründig sozial, verzögern aber in Wahrheit die Rückkehr in Arbeit", erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU).


Pollert: „40-%-Gesamtsozialversicherungsbeitrag nicht durch längere und höhere Sozialleistungen gefährden“.
„Beschränkungen des Wirtschaftslebens müssen, wo immer verantwortbar, sobald wie möglich zurückgenommen werden, damit flexibel und mit ganzer Kraft wieder gearbeitet werden kann und Wohlstand entsteht. Die Betriebe sind gegenwärtig vollauf damit beschäftigt, ihre Corona-bedingten Einnahmeausfälle zu bewältigen und wegfallende Arbeitsstunden durch ihre Belegschaften möglichst schonende Kosten-Maßnahmen abzupuffern. Zugleich müssen Unternehmen noch in den Strukturwandel in die digitale Welt investieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Steuerlichen Verlustrücktrag erleichtern
Damit Unternehmen auch weiterhin das Richtige tun können und in ihre Zukunft investieren, würde auch die von der hessischen Landesregierung geforderte und von der Wirtschaftsministerkonferenz beschlossene Möglichkeit, den steuerlichen Rücktrag von Verlusten zu erweitern, sehr helfen. Danach sollen Verluste aus 2020 bzw. 2021 auch mit Gewinnen aus 2018 – und nicht nur 2019 – verrechnet werden können und der verrechenbare Verlustbetrag von fünf auf einen Höchstbetrag von 50 Millionen Euro erweitert werden. Dies sichert Arbeitsplätze“, so Pollert abschließend.


VhU
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
Emil-von-Behring-Straße 4
60439 Frankfurt