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EEG-Förderkosten 2020 - EEG aus Steuermitteln finanzieren und Förderung auslaufen lassen! - Je günstiger die Börsenstrompreise, desto teurer die Förderung von Ökostromanlagen – was absurd klingt, ist das Ergebnis einer „planwirtschaftlichen“ Fehlsteuerung in der Energiepolitik. So lautet das Fazit der hessischen Wirtschaft angesichts der am Dienstag von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichten EEG-Förderkosten für das Jahr 2020. Demnach wurden vergangenes Jahr Subventionen in Höhe von 30,9 Milliarden Euro an Betreiber von Ökostromanlagen gezahlt – so viel wie noch nie. Wie kann es sein, dass die Förderkosten für Ökostromanlagen 2020 um 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr steigen, obwohl parallel die Börsenstrompreise gesunken sind und immer mehr Strom in Deutschland treibhausgasneutral erzeugt wird? „Dass die EEG-Subventionen einen neuen Rekordwert erreicht haben, ist das Ergebnis eines fatalen Zusammenspiels aus Corona-Pandemie und „planwirtschaftlicher“ Fehlsteuerung im EEG“, erklärt Dr. Birgit Ortlieb, Vorsitzende des VhU-Energieausschusses.

Aufgrund der geringeren Stromnachfrage infolge der Corona-Pandemie sind die Börsenstrompreise gesunken, d. h. Strom wurde günstiger. Weil das EEG den Betreibern von Ökostromanlagen aber eine bestimmte Vergütung für den erzeugten Strom – unabhängig vom Börsenstrompreis – zusichert, geht die Schere immer weiter auf. D. h. die Differenz zwischen gesunkenen Börsenstrompreisen und staatlich zugesicherter Abnahmevergütung für Ökostromanlagen musste ausgeglichen werden. Dr. Ortlieb: „Das ist ein im System des EEG angelegter Fehler, der zeigt, dass das EEG nicht krisentauglich ist, weil es nicht Marktentwicklungen folgt.“

Um einen daraus resultierenden Rekordanstieg der EEG-Umlage auf 9,6 Cent/kWh abzuwenden, hatte die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD im Sommer 2020 erstmals beschlossen, die EEG-Umlage mit Steuergeld auf 6,5 Cent je Kilowattstunde in 2021und auf 6 Cent/kWh in 2022 zu senken. Rund 11 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt sind dafür nötig.

Dr. Ortlieb: „Dieser Schritt war richtig. Aber er lindert nur die Symptome ohne das Problem an der Wurzel zu packen. Stattdessen braucht es eine grundlegende Reform, die den Umbau des Energiesystems auf ein marktwirtschaftliches und faires Fundament stellt. Das bedeutet:

 

1. EEG vollständig aus Bundeshaushalt finanzieren
Die Kosten des Umbaus sollten von der ganzen Gesellschaft getragen werden, nicht nur von den Stromverbrauchern. Eine vollständige Finanzierung des EEG mit Bundesmitteln garantiert eine faire Kostenverteilung und macht bürokratisch aufwendige Ausnahmetatbestände obsolet.

 

2. EEG-Förderungen auslaufen lassen
Rendite und Risiko gehören zusammen – auch bei Ökostromanlagen und gerade in der Krise. Zwar sollten zugesagte Einspeisevergütungen aus Gründen der Vertragstreue ausbezahlt werden. Aber es sollten keine neuen Subventionszusagen für Ökostromanlagen mehr gegeben werden.

VhU
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
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