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01.09.2021 -  Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. übt Kritik an der geplanten neuen Arbeitsschutzverordnung des Bundesarbeitsministeriums: Sofern dem Arbeitgeber bekannt ist, dass die Beschäftigten geimpft oder genesen sind, darf er sein Schutz- und Hygienekonzept anpassen. Erfragen darf er den Impf- oder Genesungsstatus allerdings nicht. „Die Verordnung belastet die Arbeitgeber einseitig, es fehlt die Rechtsklarheit. Wir benötigen eine Rückkehr zur Normalität in den Betrieben. Dazu ist es notwendig, den Impf- oder Genesenenstatus erfragen zu dürfen. Nur so können Betriebe sinnvolle Hygienekonzepte sowie die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft festlegen. Es kann nicht sein, dass dem Arbeitgeber, der eine arbeitsschutzrechtliche Verantwortung für die Gesundheit der Beschäftigten trägt, verwehrt bleibt, was im öffentlichen Raum bereits Realität ist“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Auch die fortgeltende Testangebotspflicht der Arbeitgeber schießt nach Einschätzung der vbw über das Ziel hinaus. „Der Staat wird die kostenlosen Bürgertests für Ungeimpfte zum 11. Oktober 2021 beenden. Dies bedeutet, dass nach Auslaufen des staatlichen Testangebots die gesamte Verfahrens- und Kostenlast auf die Unternehmen abgewälzt wird. Das kann nicht der politische Wille sein“, so Brossardt.

 

Brossardt: „Für Rückkehr zur Normalität brauchen die Unternehmen Kenntnis über den Impf- oder Genesenenstatus der Belegschaft“

 

Die vbw wendet sich auch gegen die geplante Einführung eines Anspruchs auf bezahlte Freistellung zur Wahrnehmung des Impftermins. „Einmal mehr regiert die Bundesregierung in die Unternehmen hinein. Die Frage, wie und wann Beschäftigte für Impfungen freigestellt werden, können die Betriebe und ihre Beschäftigten am besten selbst beurteilen. Das hat in den vergangenen Wochen und Monaten sehr gut funktioniert, die Unternehmen haben einen großen Beitrag zum Impffortschritt in Deutschland geleistet. Der Umgang mit dem Impftermin muss daher weiter betrieblich geregelt werden“, so Brossardt.

Brossardt weiter: „Auf vollkommenes Unverständnis fällt bei uns – jedenfalls in Bayern – die Äußerung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, die Betriebe stärker in das Impfen einzubinden. Seit Monaten existiert eine bayerische Impfallianz, in der sich das Bayerische Gesundheitsministerium und die Betriebe – koordiniert durch uns – um das Impfen der Belegschaften erfolgreich kümmern. Insoweit ist diese Forderung mehr als merkwürdig.“

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