02.05.2022 - Ausweitung Mietpreisbremse und Einführung Umwandlungsverbot. - Zur heutigen Pressemitteilung aus dem hessischen Wirtschafts- und Wohnungsbauministerium zur Ausweitung der Mietpreisbremse und zur Einführung eines Umwandlungsverbotes in Hessen erklärt Thomas Reimann, VhU-Vizepräsident und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses: „Die Ankündigung zur Einführung eines Umwandlungsverbotes in Hessen und die weitere Ausweitung der so genannten Mietpreisbremse auf weitere Kommunen sind leider keine guten Nachrichten für Hessen. Denn Markteingriffe wie Mietpreisbremse und Umwandlungsverbot lösen die Probleme von knappen Wohnraum nachweislich nicht. Langfristig werden die Probleme sogar verschärft, weil private Investitionen in dringend benötigte zusätzliche Wohnungen immer unattraktiver werden. Für viele Unternehmen wird die Fachkräftesicherung damit weiter erschwert, denn für potenzielle Fachkräfte wird es schwieriger und teurer im Ballungsraum eine geeignete Wohnung zu finden.“
„Der Wohnungsminister Al-Wazir kündigt an, ab Mitte Mai die Umwandlung von Wohnungen aus Mehrfamilienhäusern mit mehr als sechs Wohnungen einzuschränken. In 53 Kommunen mit angespannten Wohnungsmarkt soll das flächendeckend gelten. Das wird es weiter erschweren, Wohneigentum zu erwerben und senkt die Anreize für Private, in ihre Wohnungen zu investieren.“ so Reimann.
„In Frankfurt befinden sich zwei von drei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit mehr als sechs Wohnungen. Hessenweit könnten in den 53 Kommunen rund 170.000 Wohnungen vom Umwandlungsverbot betroffen sein. Das ist enorm. Das Umwandlungsverbot betrifft mehr als jede siebte Wohnung in den 53 Kommunen. Gleichzeitig bedeutet die Ankündigung von Wohnungsbauminister Al-Wazir eine weitere Ausweitung der Mietpreisbremse in Hessen von derzeit 49 auf zukünftig 53 Kommunen. Seit 2015 hat sich die Zahl der hessischen Kommunen mit so genannten „angespannten Wohnungsmärkten“ von 16 Kommunen auf 53 Kommunen im Jahr 2022 mehr als verdreifacht. Statt immer weiter in den Wohnungsmarkt einzugreifen, müssen mehr Wohnungen gebaut werden“ so Reimann abschließend.
Hintergrund
Im letzten Jahr hatte der Bund die Landesregierungen ermächtigt, mithilfe eigener Verordnungen die Umwandlung von Mietswohnungen aus Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen in bestimmten Gebieten einem Genehmigungsvorbehalt zu unterstellen.
VhU
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
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