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20.06.2022 - Der vbm – Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V. zeigt sich ob des Forderungsempfehlungskorridors der IG Metall nach einer Entgelterhöhung zwischen sieben und acht Prozent irritiert. „Wir können nur verteilen, was wir erwirtschaften werden. Die aktuellen Unternehmensdaten zeigen den Blick zurück und nicht den nach vorne. Vor uns liegen ungewisse Zeiten mit hohen Risiken: Die Kosten für Energie und Rohstoffe explodieren und ein Ende der Preisspirale in diesem Sektor ist nicht abzusehen. Im Gegenteil: Wegen der Lieferengpässe können viele unserer Unternehmen zumindest nicht komplett produzieren und folglich keinen Umsatz generieren, während sie auf der anderen Seite massive Kostensteigerungen verkraften müssen. Das zehrt an der finanziellen Substanz. Zeitgleich ist die Transformation der Unternehmen in vollem Gange und verursacht hohe Investitionskosten. Das kann und darf die IG Metall in der aktuellen Diskussion nicht ausblenden“, erklärt vbm Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Brossardt: „Vier von fünf Unternehmen erwarten im laufenden Jahr einen Gewinnrückgang

So sieht sich nach einer aktuellen Umfrage jedes sechste Unternehmen in der bayerischen Metall- und Elektro-Industrie aufgrund des wirtschaftlichen Umfelds in seiner Existenz bedroht. Fast jedes zweite erlebt Wettbewerbsbeeinträchtigungen gegenüber globalen Konkurrenten. „Der Russland-Ukraine-Krieg und die Null-Covid-Politik Chinas belasten das wirtschaftliche Umfeld schwer. Bei vier von fünf Unternehmen wird im laufenden Jahr ein Gewinnrückgang erwartet. Das sind bedrohliche Zahlen, die die Heterogenität der Branche widerspiegeln. Eine Tabellenerhöhung in Höhe von bis zu acht Prozent bedroht zahlreiche Arbeitsplätze in Bayern“, erläutert Brossardt.

Fakt ist, dass im Tarifabschluss der bayerischen M+E-Industrie vom 21. April 2021 neben einer steuer- und sozialversicherungsfreien Corona-Prämie auch die Einführung eines sogenannten Transformationsgeldes vereinbart wurde. Danach bekommen alle Tarifbeschäftigten seit Februar 2022 eine jährlich wiederkehrende Sonderzahlung, zunächst in Höhe von 18,4 Prozent eines Monatsentgelts im Jahr 2022, ab 2023 in Höhe von 27,6 Prozent. „Das Transformationsgeld entspricht einer faktischen Tabellenerhöhung, da es das Jahresentgelt der Beschäftigten dauerhaft erhöht und obendrein tarifdynamisch ist, sich also mit zukünftigen Tabellenerhöhungen steigert“, so Brossardt.

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