Nachrichten für den Handwerker aus Berufswelt, Wirtschaft und Politik. Tipps und Hinweise zu neuen Gesetzen und Arbeitsvorschriften. Täglich aktuell.
30.12.2020. Für fast 80 Prozent der Beschäftigten in Bayern gelten direkt oder indirekt tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen. Das hat eine Auswertung der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. von Daten des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie INIFES und des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) ergeben.Im Einzelnen galt im Jahr 2019 für 45 Prozent der Beschäftigten ein Flächentarifvertrag. Sechs Prozent der Beschäftigten unterlagen einem Haustarifvertrag. Außerdem orientierten sich die Arbeitsbedingungen von weiteren 28 Prozent der Beschäftigten an den Regelungen des Flächentarifvertrags. „Im Vergleich zum Vorjahr hat die direkte Tarifbindung um drei Prozentpunkte abgenommen. Die Orientierung am Flächentarif nahm um vier Prozentpunkte ab und die Zahl der Haus- und Firmentarifverträge legte um einen Prozentpunkt zu“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
30.12.2020 - Brossardt: „Fachkräftezuwanderung bleibt vor allem mittelfristig wichtig für Wachstum und Wohlstand im Freistaat“. - Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. unterstreicht die Bedeutung von schnellen und unkomplizierten Verfahren zur Rekrutierung ausländischer Fachkräfte auf Grundlage des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und begrüßt, dass hierfür mit der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) ein weiteres Serviceangebot geschaffen wurde. Die ZSEF, die im Dezember ihre Arbeit aufgenommen hat, ist bei der Regierung von Mittelfranken angesiedelt und unterstützt die Betriebe bayernweit bei der Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens. „In Bayern haben Arbeitgeber jetzt eine echte Wahlmöglichkeit. Neben den örtlichen Ausländerbehörden steht mit der ZSEF eine weitere Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Fachkräfteeinwanderung bereit“, lobt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
29.12.2020. - Brossardt: „IG Metall-Forderung nicht auf dem Boden der Realität“ - Der vbm – Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V. weist darauf hin, dass zum 31.12.2020 die durch die IG Metall gekündigten Tarifverträge zum Entgelt und zur Zukunft in Arbeit auslaufen. Die Friedenspflicht zwischen den Tarifpartnern endet damit am 28.01.2021. Die erste Tarifverhandlung der laufenden Tarifrunde 2021 wurde ergebnislos vertagt. „Die IG Metall-Forderung nach vier Prozent mehr Lohn bei einer Laufzeit von 12 Monaten ist nicht auf dem Boden der Realität“, fasst vbm Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt zusammen. Um die Forderung einer Arbeitszeitverkürzung mit teilweisem Lohnausgleich durchzusetzen, hat die IG Metall zusätzlich den Tarifvertrag Beschäftigungsentwicklung zum 31.01.2021 gekündigt. Die Friedenspflicht endet dafür am 01.03.2021.
30.12.2020. „Die Corona-Krise hat zu einer tiefen Rezession in der bayerischen Wirtschaft geführt. Der Teil-Lockdown im November sowie die verschärften Einschränkungen über die Weihnachtszeit bremsten die Konjunktur zusätzlich. Die Wirtschaft startet somit geschwächt in das neue Jahr. Nach einem Rückgang von 6,5 Prozent im Jahr 2020 prognostiziert die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. für 2021 ein Wachstum des bayerischen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um drei Prozent. Damit wird das Vorkrisenniveau zum Jahresende 2021 noch nicht wieder erreicht“, erklärt vbw Präsident Wolfram Hatz und ergänzt: „Die Prognose steht unter der Prämisse, dass ab dem Frühjahr 2021 keine nennenswerten coronabedingten Einschränkungen der Wirtschaft mehr nötig sind.“
17.12.2020 - Ehinger: „Hessische Unternehmen brauchen wettbewerbsfähige Strompreise. Vollständige Finanzierung aus Bundeshaushalt würde Kosten fair verteilen und Bürokratieaufwand senken.“ - Die hessische Wirtschaft wertet die heute vom Bundestag verabschiedete Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) als vertane Chance, die staatliche Strompreisverteuerung zu beenden. „Strom ist ein wesentlicher Baustein, um den CO2-Ausstoß zu senken: von der treibhausgas-neutralen Erzeugung über strombasierte Anwendungen in der Industrie bis hin zur Primärquelle für synthetische Kraftstoffe im Verkehr. Aber dazu braucht es Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen. Das EEG macht Strom unnötig teuer. Einerseits, weil es Ökostromanlagen weiterhin subventioniert, obwohl diese 20 Jahre nach Einführung des EEG konkurrenzfähig sein sollten. Und andererseits, weil gewerbliche, industrielle und private Stromverbraucher über die EEG-Umlage mit rund 25 Milliarden Euro jährlich belastet werden“, kritisierte Stefan Ehinger, stellvertretender Vorsitzender des VhU-Energieausschusses. „Deshalb wäre es wichtig gewesen, die Stromkunden zu entlasten und die vollständige Finanzierung des EEG aus dem Bundeshaushalt einzuläuten.“