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Zu den Forderungen, im Vergabegesetz künftig einen Mindestlohn von 12,63 € als Vergabe-Kriterium aufzunehmen, sagt Christoph Irrgang, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin:"Die aktuell diskutierte deutliche Anhebung des Mindestentgelts für Auftragnehmer von öffentlichen Ausschreibungen würde die vom Senat selbst gesteckten, hohen Investitionsziele gefährden. Aufgrund der Vielzahl von allgemeinen, politischen, ökologischen und gesellschaftlichen Vorgaben bei der Auftragsvergabe und vor dem Hintergrund der guten konjunkturellen Lage ist die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen für viele Unternehmen bereits heute wenig attraktiv.

Zusätzliche, über das Wirtschaftlichkeitsgebot hinausgehende Kriterien machen die Teilnahme noch unattraktiver. Wichtiger aus Sicht der Unternehmen wäre eine effizientere Ausgestaltung der Verfahren und eine ausreichende Personalausstattung, um die Investitionsprojekte überhaupt erst auf den Weg zu bringen."

 

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