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Zu den Plänen in Berlin einen Mietenstopp zu verhängen, sagt IHK-Präsidentin Dr. Beatrice Kramm: "Die Überlegungen zur Einführung eines Mietenstopps aus dem Haus der Senatorin Lompscher stehen rechtlich auf wackeligen Füßen, binden Verwaltungskapazitäten die an anderer Stelle besser investiert wären und würden am Ende die Falschen treffen. So liegt dem Bundestag bereits ein eigenes Gutachten vor, das zu dem eindeutigen Ergebnis kommt, dass es für die Länder keine Möglichkeiten einer eigenen gesetzlichen Regelung gibt. Mietrecht ist Bundesrecht.

Einzig der öffentlich geförderte Wohnungsbau kann auf Landesebene gesteuert werden und stünde für neue Regulierungen offen. Es bleiben also starke Zweifel wie ein Mietenstopp überhaupt rechtswirksam umgesetzt werden sollte. Abgesehen von den rechtlichen Fragen sind die geplanten Regulierungen viel zu undifferenziert, weil sie unabhängig von der konkreten Situation - beispielsweise Lage, aktuelle Miethöhe und Zustand der Immobilien - alle Vermieter unterschiedslos über einen Kamm scheren. Der begrenzte Handlungsspielraum für die Senatsverwaltung auf diesem Gebiet und die falsche Prioritätensetzung lassen den Verdacht aufkommen, dass es eher um den politischen Effekt als um echte Entspannung auf dem Berliner Wohnungsmarkt und für die Mieterinnen und Mieter geht. Gut gemeint ist eben nicht gut gemacht. Gut gemacht wäre, neue Wohn- und Gewerbeflächen zu erschließen und den Bau preiswerter Wohnungen auch durch Private zu ermöglichen."


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