Am 10.11.2021 hat der Berliner Senat die zehnte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und damit eine Ausweitung der 2G-Regeln beschlossen. Dazu Jan Eder, Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin: „Die Infektionslage verschlechtert sich aktuell in einem beunruhigenden Tempo. Dass jetzt wieder laut über Kontaktbeschränkungen nachgedacht wird, zeigt, dass die Wirtschaft sich große Sorgen um die nächsten Monate machen muss. Dabei zeigen die Zahlen deutlich: Nur mit einer hohen Impfquote werden wir die vierte Welle eindämmen können. Die Entscheidung für ein verpflichtendes 2G im Gastgewerbe oder in Freizeiteinrichtungen ist eine bittere Pille für die betroffenen Betriebe. Insgesamt ist der Schritt aber nachvollziehbar, um das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen und den Impfdruck in der Bevölkerung zu erhöhen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass viele betroffene Unternehmen diese Regelung ausgesprochen kritisch sehen, zumal gerade diese Branchen noch immer weit entfernt von ihren Vorkrisen-Umsätzen sind. Jedes dritte Unternehmen im Gastgewerbe berichtet von schlechten Geschäften.
Am Ende zahlen die Unternehmen wieder einmal den Preis für die Versäumnisse der letzten Monate, in denen es nicht gelungen ist, genügend Menschen in Deutschland und Berlin von einer Impfung zu überzeugen.
Wichtiger noch als eine 2G-Regelung wäre darüber hinaus eine wirksame Umsetzung der bestehenden Maßnahmen. Dazu sind einerseits die Betriebe in der Pflicht, im Kundenverkehr den Schutzstatus konsequenter als bisher zu erfassen. Zudem braucht es aber auch stärkere Kontrollen der Betriebe durch die Gesundheitsämter, damit die Unternehmen, die sich an die Vorgaben halten, nicht benachteiligt werden gegenüber anderen Betrieben, die bislang nachlässig waren. Zudem sollte das kostenfreie Testangebot mindestens für Geimpfte wieder eingeführt werden, um niedrigschwellig eine Überprüfung des individuellen Ansteckungsrisikos zu ermöglichen.“
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