Der 3. und 4. Januar 2022 waren in den Thüringer Schulen zu unterrichtsfreien Tagen erklärt worden, bis zum 15. Januar sollte Distanzunterricht gelten. Nun hat das Thüringer Bildungsministerium diesen Entschluss am Dienstag revidiert. Das Vorgehen in den Schulen solle schulspezifisch festgelegt werden. Eine Entscheidung, die auch zu Lasten der Südthüringer Unternehmen geht, so die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen. „Normalerweise könnte man es dabei belassen, den Kopf zu schütteln, wenn Thüringen Schulschließungen gegen die aktuelle Gesetzeslage anordnet und daraufsetzt, dass man in Berlin das Infektionsschutzgesetz schon an die Thüringer Praxis anpassen wird“, erklärt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen. „Doch leider löst diese Rolle rückwärts Fassungslosigkeit und völliges Unverständnis nicht nur bei den Eltern, sondern auch in den Unternehmen aus. Diese wissen nun gar nicht mehr, ob und wie mit dem Personal gerechnet werden kann.“
Es scheine, als seien dem Kultusminister die Dinge völlig entglitten. „In jedem Fall aber ist ihm nicht bewusst oder sogar egal, dass die Betroffenen der Schnellschüsse irgendwie disponieren müssen“, so Dr. Pieterwas weiter. „Nach zwei Jahren Corona muss man einfach mehr Professionalität in der Landesregierung beim Managen der Coronakrise erwarten. Die Wirtschaft setzt auf eine verbindliche und begründete Entscheidung, wie es mit der Beschulung im neuen Jahr weitergehen wird. Die Entscheidung zur Beschulung an die Schulen zu delegieren, schafft nicht nur einen unübersehbaren Flickenteppich, sondern zeigt, dass die Landesregierung ihrer Verantwortung nicht gerecht wird.“
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