Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) läuft – wie schon bei der vergangenen Bundestagswahl – wieder einmal Sturm gegen Energiewende und Erneuerbare Energien. Kategorisch stellt sie fest: Die Energiewende „belastet Haushalte, schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft – vor allem aber: Der Umwelt ist wenig geholfen“, ein altbekannter Argumentations-Dreisprung. Aber stimmt das denn?
Solarify checkt die von der INSM gesammelten ‚Fakten‘, die zeigen sollen, „was an der Energiewende im Stromsektor schief läuft“. Schon diese „Fakten“ sind – interessegeleitet – handverlesen. Solarify hat sie geprüft und jeweils darauf geantwortet – im Stil einer Gegendarstellung.
Fakt 1: „Die Energiewende wird teuer“
Richtig ist vielmehr: Die INSM gebraucht, wie viele Energiewende-Gegner, absichtlich die Worte „teuer“ und „Kosten“. In Wirklichkeit handelt es sich großenteils um Investitionen in Erneuerbare Energien. Gänzlich vernachlässigt werden zudem die eingesparten Kosten für den Import fossiler Energieträger von ca. 30 Mrd. Euro – und die abnehmende Abhängigkeit davon. Ebenso verschweigt die INSM die Milliarden-Kosten für die Externalisierung von Atom, Kohle und Öl, wie z.B. Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschäden (die ohne Energiewende ins Uferlose steigen würden). Schließlich sind die (nur beim Anlagenbau anfallenden) Investitionskosten für Erneuerbare Energien weit stärker als erwartet gesunken und sinken weiter. Schließlich muss der bestehende Kraftwerkspark über die nächsten Jahrzehnte auch im fossilen Bereich erneuert werden. Die Investitionen sind also sogenannte „Sowieso-Kosten“.
Die Förderung durch die EEG-Umlage macht transparent, was Erneuerbare Energien wirklich kosten – im Gegensatz zu den fossilen Energieträgern, die viele versteckte staatliche Förderungen wie Finanzhilfen, Steuervorteile und andere Vergünstigungen erhalten. Diese beliefen sich einer Berechnung des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) zufolge 2014 und 2015 jeweils auf etwa 40 Milliarden Euro, erscheinen zwar nicht auf der Stromrechnung – und auch nicht in der Energiewendebilanz – müssen aber dennoch vom Staat und den Bürgern getragen werden – zum Beispiel durch höhere Steuern. Würde sie in Form einer „Konventionelle-Energien-Umlage“ auf den Strompreis aufgeschlagen, würde dieser um 11 ct/kWh steigen – fast das Doppelte der EEG-Umlage. Unterm Strich sind die konventionellen Energien also die wahren Kostentreiber. Die Strompreise in Deutschland wären ohne den Ausbau des (anfänglich sogar sehr teuren) Ökostroms deutlich höher als heute.
Die Finanzierung von Hinkley Point C durch staatliche Förderungen zeigt besonders deutlich, welche Stromerzeugung günstig ist und welche nicht: Der Deal umfasst nicht nur eine Kreditgarantie in Höhe von mehr als 20 Milliarden Euro zur Absicherung der Baukosten, sondern auch einen staatlich garantierten Abnahmepreis von 11 ct/kWh über 35 Jahre plus Inflationsausgleich. Konservativ hochgerechnet mit einer Inflationsrate von zwei Prozent macht das eine Vergütung von 22 ct/kWh im letzten Förderjahr. Zum Vergleich: Eine große PV-Anlage erhält in Deutschland über das EEG derzeit eine Vergütung von rund 8 ct/kWh – 20 Jahre lang, ohne Inflationsausgleich.
Keine Rede ist in der INSM-Argumentenliste von sozialen und ethischen Kriterien, z. B. eine Lösung für die derzeit fehlende Verteilungsgerechtigkeit bei der fossilen Energienutzung, sowohl was die Verteilungsgerechtigkeit heute (z. B. zwischen den Bewohnern reicher Industriestaaten und armer Entwicklungsstaaten) als auch die generationenübergreifende Verteilungsgerechtigkeit angeht. Ebenfalls vernachlässigt wird unsere Verantwortung für nachfolgende Generationen in Sachen Klimawandel und Atommüll-„End“-Lagerung. Das deutsche EEG hat durch den Preisrutsch bei den Erneuerbaren eine weltweite Energiewende möglich gemacht.
Fakt 2: „Die EEG-Umlage erreicht ein neues Allzeithoch“
Richtig ist vielmehr: Vordergründig stimmt das zwar – aber der Anstieg der EEG-Umlage ist auf die ab Oktober 2009 angewandte Änderung des sogenanntenWälzungsmechanismus, sowie die massiven Ausweitung der Ausnahmetatbestände für Industrie zurückzuführen. Die Einführung von Liquiditätsreserve und Marktprämie, sowie Einberechnung bislang gesondert ausgewiesener Netzentgelte in den den Jahren darauf verstärkte den Anstieg zusätzlich. Die Berechnung der EEG-Umlage basiert auf einem Paradoxon: denn die Entwicklung der eigentlichen Förderkosten hat sich von der Entwicklung der EEG-Umlage entkoppelt. Seit Herbst 2009 wird die EEG-Umlage maßgeblich als Differenz zwischen den Ausgaben der Förderkosten und den Einnahmen an der Strombörse ermittelt. Erneuerbare Energien müssen zwangsweise an der grenzkostenorientierten Strombörse (Spotmarkt EPEX) vermarktet werden. Die Grenzkosten entsprechen bei Kraftwerken den Betriebskosten, somit Brennstoff- und CO2-Kosten. EEG-Strom wird dadurch schlagartig entwertet und zudem preisbestimmend, da der konventionelle Strom weiterhin größtenteils außerhalb der Strombörse vermarktet wird. Die Preise an der Börse sinken mit zunehmendem EEG-Strom – und die EEG-Umlage als Ausgleichszahlung steigt zugleich, und das umso stärker, je stärker die Börsenpreise sinken. Selbst wenn der Ausgabenblock durch Nullvergütungen für neue Anlagen konstant bliebe, würde der Börsenpreis durch den zusätzlichen EEG-Strom sinken und die EEG-Umlage steigen. Seit der Änderung der Berechnungsmethode (also der Einführung des Paradoxons) hat sich die EEG-Umlage fast versechsfacht, während sich die reinen Förderkosten durch Zubau neuer Anlagen lediglich mehr als verdoppelt haben. Der Anteil der reinen Ökostromförderung betrug trotz starken Zubaus bereits 2014 nur noch 42% (2,61 von 6,24 Cent) der EEG-Umlage, also weniger als die Hälfte. Deutlich wird das Paradoxon vor allem dadurch, dass die Umlage für die Haushaltskunden umso höher ist, je billiger ein Versorger Strom einkauft. Zusätzlicher Treiber der Umlage wurden die Industrierabatte in Milliardenhöhe, die sich seit 2010 fast verdreifacht haben. Die Summe aus Börsenstrompreis und EEG-Umlage ist in den vergangenen vier Jahren stetig gesunken: Von 10,55 auf 9,56 ct/kWh. Doch die EVU geben die sinkenden Börsenpreise häufig nicht weiter. Studien des Bundesumweltministeriums und der Netzbetreiber rechnen allerdings damit, dass die Umlage sich trotz fortschreitenden Ausbaus in den kommenden Jahren stabilisieren und anschließend wegen sinkender Vergütungssätze fallen wird.
Folgt: Fakt 3: „Der Strompreis besteht zur Hälfte aus Steuern, Abgaben und Umlagen“
Fakt 3: „Der Strompreis besteht zur Hälfte aus Steuern, Abgaben und Umlagen“
Richtig – hat hier aber nichts verloren, denn weder Schuld der Energiewende noch der Erneuerbaren Energien: Steuern, Abgaben und Umlagen machten 2016 mit 55 Prozent mehr als die Hälfte des Strompreises aus. Immerhin sind sowohl die Haushaltsstrompreise als auch die für die Industrie seit 2013 stabil.
Fakt 4: „Kaum ein EU-Land bittet seine Stromkunden so zur Kasse wie Deutschland“
Richtig ist vielmehr: Der durchschnittliche Strompreis für ein Industrieunternehmen ist von 2012 bis 2016 von 14,33 nur auf 15,04 ct/kWh gestiegen. Seit 2014 ist er sogar gefallen: Um 9, bzw. 19 ct/kWh. Energieintensive Branchen profitierten zudem derzeit von historisch niedrigen Preisen an der Strombörse. Der durchschnittliche Strompreis zur kurzfristigen Lieferung (Day-ahead-Handel) an der Börse belief sich 2016 im Durchschnitt auf 2,90 ct/kWh. Laut seriöser Statistiken lagen die Stromkosten für industrielle Abnehmer Anfang 2014 auf dem Niveau von zehn Jahren zuvor. Der Kostenanteil aller privaten und gewerblichen Stromkunden in Deutschland am Bruttoinlandsprodukt betrug 1991 2,6 Prozent. Zwanzig Jahre später waren es 2,5 Prozent. 2013 ist die Zahl annähernd gleich geblieben und hat sich bis heute kaum verändert.
Auch der Anteil der Stromkosten an den durchschnittlichen Haushaltsausgaben ist seit 1990 etwa gleich geblieben – vor 20 Jahren musste ein Arbeitender drei Mal so lange für die gleiche Menge Strom arbeiten wie heute. Die Stromkosten in Deutschland lägen zudem ohne erneuerbare Energien deutlich höher.
Fakt 5: „Die Industrie finanziert einen großen Teil der Energiewende“
Richtig ist vielmehr: Die gesamten Stromkosten machen im Schnitt ca. 3 % des Umsatzes von Unternehmen aus, wovon die EEG-Umlage einen geringen Teil ausmacht. Ausnahmeregelungen bestehen für 2.137 (2016) energieintensive Unternehmen, mit der Folge einer Umverteilung der Förderkosten zulasten kleiner und mittlerer Unternehmen sowie der Privathaushalte. Diese verbrauchen nur 19 Prozent des Stroms, bezahlen aber 36 Prozent der EEG-Umlage. Dagegen verbrauchen die Energieintensiven ein Fünftel des Stroms, beteiligen sich aber nur mit 2 Prozent an der EEG-Umlage. Der Anteil, den Endverbraucher – also Unternehmen und private Haushalte – im Moment für Strom zahlen, ist im Verhältnis zur deutschen Wirtschaftsleistung insgesamt in den vergangenen Jahren sogar gesunken. Im Moment liegt er unter 2,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Dabei stehen viele Unternehmen gar nicht unter Wettbewerbsdruck, sind aber dennoch privilegiert – zulasten der nicht-privilegierten Verbraucher. Haushalte mit geringem Einkommen tragen zudem, relativ gesehen, einen größeren Beitrag als wohlhabende. Die Reichen profitieren also stärker von der Energiewende als die Armen: Weil die Stromnachfrage sich mehr nach der Größe des Haushalts und anderen Faktoren richtet, werden Haushalte mit geringem Einkommen relativ stärker belastet. Und weil Mieter – trotz gegenteiligen Bundestagsbeschlusses vom Sommer 2016 – immer noch keinen Zugang zum preiswerten Solarstrom haben. Diese Behauptung ist also schlicht falsch. Zudem spricht die INSM in ihrer Grafik von Kostenbeteiligung, bildet aber den Verbrauch ab – Irrtum oder Absicht?
Fakt 6: „Die hohen Energiekosten schaden im internationalen Wettbewerb“
Richtig ist vielmehr: Die Betriebe sind konkurrenzfähig. Vor allem die durch Ausnahmen privilegierten energieintensiven Branchen. Der Stromanteil ist bei den nicht privilegierten Unternehmen viel zu gering, als dass er diese These stützen könnte. Die Energie-Stückkosten der in Deutschland produzierenden Unternehmen liegen insgesamt unter dem europäischen Durchschnitt. Diese können außerdem Strom billig direkt an der Strombörse (Spotmarkt) kaufen.
Zudem widerlegen einige Beispiele die INSM: So meldete der niederländische Aluminiumproduzent Aldel 2014 Insolvenz an und schloss eine Hütte, weil er mit dem billigen Industriestrom in Deutschland nicht mehr konkurrieren konnte. Der französische Industrieverband Uniden forderte im gleichen Jahr von der französischen Regierung eine Preisbegrenzung, da der Strom für große industrielle Abnehmer in Deutschland bald 35 % weniger koste als in Frankreich. Auch diese – leere – Behauptung ist nicht belegbar.
Fakt 7: „Der Ökostrom-Ausbau überfordert Netze und Verbraucher“
Richtig ist vielmehr: Weniger der hohe volatile Ökostromanteil, als vielmehr die Überproduktion von billigem Kohlestrom verstopft die Netze. Viel davon leitet Deutschland ins Ausland, zum Missvergnügen unserer Nachbarn: 2015 wurden 50 Milliarden Kilowattstunden Strom mehr in andere Länder exportiert als aus dem Ausland eingeführt – etwa so viel wie ein Drittel der gesamten deutschen Braunkohle-Stromerzeugung. Weil Wind-, Solar- und Biogasanlagen immer mehr klimafreundlichen Strom in die Netze einleiten, müssten Kohlekraftwerke eigentlich ihre klimaschädliche Stromproduktion entsprechend drosseln. Nachdem aber gerade alte Braunkohle-Dreckschleudern so günstig Elektrizität erzeugen, dass sich ihr Betrieb auch bei einem Überangebot und entsprechend niedrigen Strombörsenpreisen rechnet, lassen die Betreiber sie oft dauernd durchlaufen. Der Abbau der Kohleverstromung, bzw. ihre Verteuerung durch sinnvolle CO2-Bepreisung geht aus Angst vor Wählerstimmenverlust viel zu langsam.
Folgt: Fakt 8: „Der Netzausbau hinkt hinterher“
Fakt 8: „Der Netzausbau hinkt hinterher“
Richtig ist vielmehr: Zunächst stimmt die Feststellung zwar so, wie sie dasteht. Aber die INSM behauptet: „Schon heute kann Strom aus Sonne, Wind und Biomasse oft nicht ins Netz eingespeist werden, weil die Leitungen überlastet sind.“ Der Grund dafür (wie bei Fakt 7): Zu viel billiger Kohlestrom. Einer der Hauptgründe für den stockenden Netzausbau liegt in der Blockadehaltung Bayerns. Mit der jetzt möglichen Erdverkabelung könnte sich der Netzausbau bessern. Doch die Frage bleibt, wie viel wir davon überhaupt brauchen: Solange der Kohlestrom noch einen Löwenanteil am Mix hat, dient Leitungsausbau mehrheitlich der Vorbereitung von mehr Kohlestromeinspeisung und weniger dem Transport des Windstroms von Nord nach Süd. Erst nach dem dringend nötigen (sozial verträglichen) Kohleausstieg dient der Leitungsausbau nicht mehr der Kohle, sondern dem weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien. Bundesnetzagentur und Netzbetreiber arbeiten nach dem Prinzip des „marktgetriebenen Kraftwerkseinsatzes“ mit der Grundfrage: Welche Kraftwerke haben die geringsten Grenzkosten (variable Kosten)? Wenn dafür neue Leitungen gebraucht werden, gehen die Kosten nicht in die Planung ein; diese zahlen die Verbraucher. Auf Wunsch der Netzbetreiber ist festgeschrieben worden, dass der Ausbau wirtschaftlich zumutbar sein muss. Das steht im Gegensatz zum gesetzlichen Einspeisevorrang. Der Stromexport hat sich im Vergleich zu 2011 vervierfacht. Ein Ziel der Energiewende – Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen durch verminderten Einsatz fossil befeuerter Kraftwerke – wird damit allerdings konterkariert.
Fakt 9: „Engpässe im Stromnetz kosten gut eine Milliarde Euro jährlich“
Richtig ist vielmehr: Auch hier gilt wieder, dass zu viel Kohlestrom im Netz ist. Der gegenwärtig paradoxen Abregelung könnte mit flexibleren Kraftwerken über konsequenten Speicherausbau bis hin zum Demand-Side-Management, das den Verbrauch mit dem Angebot in Einklang bringt, abgeholfen werden. Allerdings werden sich die Kosten (selbst nach den Zahlen der Bundesnetzagentur, die sich an den völlig unzulänglichen Ausbauzielen der Bundesregierung orientieren) für die Eingriffe ohnehin kaum erhöhen: Die Bundesnetzagentur ermittelte im Januar 2017 gemeinsam mit den Übertragungsnetzbetreibern im Rahmen einer sogenannten Langfristanalyse den zur Gewährleistung der Systemstabilität des Übertragungsnetzes voraussichtlich erforderlichen Redispatchbedarf für den Winter 2022/2023 (wenn alle AKW vom Netz sind). Es zeichnete sich eine Größenordnung von 11 bis 12 GW ab (2016/17 waren es 10,1 GW). Trotz aller Unkenrufe (Gabriel: „4 Milliarden, wenn wir nichts tun“) wird sich also der Bedarf in den kommenden Jahren – trotz Energiewende – nicht wesentlich verändern. Zudem kann mit dem EEG 2017 Strom aus Erneuerbaren Energien, der bislang abgeregelt wurde, künftig für den Wärme- und Mobilitätssektor genutzt werden.
Fakt 10: „Das Fördersystem verhindert Technologie-Wettbewerb“
Richtig ist vielmehr: Die Einspeisevergütung seit 2000 hat gezeigt, dass sie ein extrem hoher Anreiz für Technologieförderung und Innovation ist; denn nicht anders können die rasanten Kostensenkungen des Ökostromes erklärt werden. Zudem machte der Anteil für die reine Ökostromförderung an der EEG-Umlage 2016 nur noch einen Anteil von 42% (2,61 von 6,88 Cent) an der EEG-Umlage aus. Dieser Anteil macht aber transparent, was Erneuerbare Energien tatsächlich kosten – im Gegensatz zu den fossilen Energieträgern, die viele versteckte staatliche Förderungen wie Finanzhilfen, Steuervorteile und anderen Vergünstigungen erhalten. Die durch das EEG-Vergütungssystem bewirkte Massennachfrage hat weltweit eine Zunahme der industriellen Entwicklung, Massenproduktionen und Wettbewerb ausgelöst, mit der Folge, dass die Preise für Solarstrom laut einer aktuellen Analyse von Bloomberg New Energy Finance (BNBF) im Zeitraum von 2009 bis heute im Schnitt um 62 Prozent gefallen sind. Die Effizienzsteigerung der verschiedenen PV-Technologien halten bis heute an.
Fakt 11: „Die Klimabelastung sinkt kaum“
Richtig ist vielmehr: Es ist völlig absurd zu behaupten, die Erneuerbaren Energien leisteten keinen Beitrag zum Klimaschutz. EE-Technologien, die keine Emissionen verursachen, können niemals Schuld an der Klimabelastung sein. Emissionen kommen (neben dem Straßenverkehr) größtenteils aus mit fossilen Energieträgern betriebenen Anlagen.
Dass mehr Kohlendioxid ausgestoßen wird als 2009, lastet die INSM fälschlicherweise dem Atomausstieg an. Den Ausfall der Atomstromproduktion müssten Braunkohlekraftwerke kompensieren, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. In Wirklichkeit ist die CO2-Externalisierung zu billig, entfaltet daher keine Kostenwirkung. Dabei werden jetzt schon 15 GW Leistung aus alten und CO2-intensiven Kohlekraftwerken überhaupt nicht benötigt. Denn sie produzieren vornehmlich für den Export. 15 GW entsprechen beinahe der Hälfte aller deutschen Braunkohlekraftwerke und einem Fünftel der Steinkohlekraftwerke. 2023, wenn alle Atomkraftwerke abgeschaltet sind, werden lediglich maximal 4 GW Reservekraftwerke in sechs Stunden des Jahres benötigt – eher weniger. Viele Kohlekraftwerke könnten also direkt abgeschaltet und müssten nicht als Kapazitätsreserve vorgehalten werden. Diese Reserve hat leider die geplante Klimaschutzabgabe, auch CO2-Steuer genannt, ersetzt – bezahlt vom Steuerzahler. Schließlich hat Bayern vor einem Jahr die geplante steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung blockiert. Ein neuer Gesetzesentwurf ist immer noch nicht im Kabinett. Die Renovierung des ETS (Stichwort Backloading) kommt nicht voran, nach dem jüngsten Beschluss des EU-Parlaments schon gar nicht.
Zudem war in dem von der INSM herangezogenen Referenzjahr (2009) war der Brutto-Inlandsstromverbrauch durch die Finanzkrise und die dadurch ausgelösten wirtschaftlichen Folgen deutlich eingebrochen – entsprechend niedriger fiel natürlich der CO2-Ausstoß aus. Dieser entscheidende Hintergrund zu dem gewählten Referenzjahr verschweigt die INSM.
Autor: Gerhard Hofmann – durchgesehen von Hans-Josef Fell und Tina Ternus