Der Präsident der Handwerkskammer Hamburg, Hjalmar Stemmann, nimmt Stellung zu den heutigen Corona-Beschlüssen der Kanzlerin und der Regierungschef*innen der Länder. Vom Senat fordert Stemmann einen Hamburger Weg für Kosmetikbetriebe: „Wieso darf das Kosmetikhandwerk wieder nicht öffnen, Friseurbetriebe aber schon? Ich gehe davon aus, dass unser Senat weiß, dass Friseure und Kosmetiker gemeinsam Teil der Öffnungsstrategie sein müssen. Deswegen fordere ich eindringlich einen eigenen Hamburger Weg, der es auch den rund 1.200 handwerklichen Kosmetikbetrieben erlaubt, vom 1. März an wieder zu öffnen. Aufgrund der Tatsache, dass Kosmetiksalons schon vor der Corona-Pandemie höhere Hygienestandards und während der Corona-Pandemie mindestens gleichwertige Hygienestandards hatten, ist eine Öffnung von Friseurbetrieben ohne gleichzeitig auch die Kosmetikbetriebe zu öffnen, nicht nachvollziehbar.“ *
Unternehmerinnen fordern besseres Pandemie-Management und eine stufenweise Öffnungsstrategie
Die Unternehmen reagieren seit einem Jahr schnell und flexibel auf die veränderte Infektionslage und coronabedingte Einschränkungen ihrer betrieblichen Tätigkeiten, indem sie Hygiene- und Schutzkonzepte konsequent umsetzen, ihre Systeme, Produkte und Dienstleistungen digitalisiert haben sowie flexible Arbeitszeiten und Homeoffice-Angebote schaffen. Mit Kreativität, Innovationskraft und professionelle Kooperationen haben sie schnell die besten Lösungen gefunden, um in ihren Betrieben die Pandemie zu managen. Gleiches erwarten die Unternehmerinnen auch von Seiten der Politik: Durch strategisches Management der Corona-Pandemie und kreative Lösungen muss endlich Planungssicherheit für die deutsche Wirtschaft geschaffen werden. Hierzu braucht es verbesserte Test- und Impfstrategien, eine möglichst lückenlose Kontaktnachverfolgung und endlich eine schnelle Auszahlung der zugesagten Hilfen für die von Schließungen und Einschränkungen betroffenen Unternehmen. Denn trotz eines strengeren Lockdowns seit Mitte Dezember, können die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III voraussichtlich erst ab dieser Woche beantragt werden, sodass die versprochenen Hilfen weiterhin zu schleppend bei den Unternehmerinnen ankommen.
Die Unternehmerinnen des VdU plädieren dafür, wertvolles Wissen aus der Wirtschaft nicht ungeachtet, sondern dieses zur gemeinsamen und nachhaltigen Bekämpfung der Pandemie in die Strategien einfließen zu lassen. Durch das Einbeziehen professioneller Unterstützung seitens spezialisierter Dienstleister können Staat, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen profitieren. Hierfür braucht es sowohl ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern, um unnötige Doppelstrukturen, Überlastungen der Systeme und andere Hürden zu vermeiden als auch die Umsetzung von Best-Practice-Beispielen in der Breite.
Die von den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Thüringen vorgeschlagenen Stufenpläne zur schrittweisen Öffnung weisen den richtigen Weg für mehr Planungssicherheit, bedürfen jedoch einer bundesweiten Vereinheitlichung. Um die Voraussetzungen für flächendeckende Impfungen zu schaffen, sollten auch die Hausärzte zeitnah in die Planungen für die weitere Impfstrategie mit einbezogen werden. Wichtig ist hier insbesondere die transparente Kommunikation über Vorgehensweisen und Einbindung der Hausärzte seitens der Verantwortlichen.
Wie in Rostock und Tübingen, sollten zudem regelmäßige PCR-Tests und Schnelltests konsequent und bundesweit zum Einsatz kommen, um Bewohner, Mitarbeitende und Besucher von Alten- und Pflegeheimen zu schützen. Eine konsequente Testung und zeitnahe Impfungen für Lehrkräfte und Erzieher*innen ist auch für Schulen und Kitas geboten. Der Einsatz von Schnelltests wie etwa in Österreich praktiziert sollte auch in Deutschland forciert werden.
Darüber hinaus sollten auch die Funktionalitäten der Corona-Warn-App zur Kontaktnachverfolgung verbessert werden, indem Nutzer*innen freiwillig persönliche Daten und Details zur entscheidenden Kontaktsituation an das RKI und die Gesundheitsämter übermitteln können. Als zusätzliche Angebote sollten Technologien wie „DISCON 20“, das aus der Multi-Stakeholder-Initiative „Deutschland - Land der Ideen“ entstanden ist, stärker gefördert und im Einsatz getestet werden.
Weitere positive Ansätze und Best-Practice-Beispiele eines kooperativen und innovativen Vorgehens zeigen sich bereits vereinzelt in einigen Bundesländern: Die Kooperation Schleswig-Holsteins mit einem Ticket-Anbieter zur Impfterminvergabe, um Überlastungen der Systeme zu vermeiden oder das Angebot kostenloser Taxifahrten zum Impfzentrum und wieder nach Hause für Personen ab 80 Jahren in Berlin, um Hürden bei der An- und Abreise zu minimieren.
Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU)
www.vdu.de
Über den VdU
Im Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU) sind rund 1.800 Unternehmerinnen organisiert. Die Unternehmerinnen erwirtschaften zusammen einen Jahresumsatz von 85 Milliarden EUR und beschäftigen über 500.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland. Seit 65 Jahren setzt der VdU sich erfolgreich dafür ein, dass die Stimme der Unternehmerinnen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft angemessen Gehör findet.
* Handwerkskammer Hamburg
Holstenwall 12, 20355 Hamburg
Überbrückungshilfe III kommt - jetzt beantragen
Während die Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel über eine Verlängerung des Lockdowns beraten, gibt es wenigstens eine gute Nachricht: Die Anträge für die Überbrückungshilfe III können nun endlich gestellt werden. Das gab das Bundeswirtschaftsministerium am Nachmittag bekannt. Die Antragstellung erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform.
Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro erhalten. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021. Die Anträge müssen über einen „prüfenden Dritten“, also etwa Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Die Neustarthilfe für Soloselbstständige kann derzeit noch NICHT beantragt werden. Dies soll im Laufe der nächsten zwei Wochen möglich sein. Einen Überblick darüber, wer antragsberechtigt ist, wie sich die Zuschusssumme berechnet und welche Nachweise erforderlich sind, finden Sie hier.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat auch einen Frage-Antwort-Katalog zur Überbrückungshilfe III zusammen gestellt.
Die Steuerberaterkammer Berlin hat hier eine Liste mit Berliner Steuerberatern veröffentlicht.
IHK Berlin
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10623 Berlin