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13. April 2021  - Die Unternehmerinnen lehnen die vom Bundeskabinett beschlossene allgemeine Testangebotspflicht für Unternehmen ab. Der Infektionsschutz von Mitarbeitenden, Kund*innen und Lieferanten ist eines der wichtigsten Anliegen der KMU. Sie übernehmen seit Beginn der Pandemie mit schnellen und praxistauglich Schutzmaßnahmen Verantwortung, auch um Betriebsschließungen zu vermeiden. Dazu gehört auch, dass Unternehmerinnen des VdU bereits regelmäßige Tests anbieten oder mit hohem Aufwand die aktuell noch schwer verfügbaren zertifizierten Tests beschaffen. Eine Testpflicht geht wieder mal an der Realität in den KMU vorbei, ignoriert bewusst das tägliche Engagement der Unternehmerinnen, die Pandemie zu bewältigen und bedeutet zusätzliche bürokratische Belastung. Wichtiger ist es, die Beschaffung der Tests gerade für kleine und mittelständische Unternehmen zu erleichtern – sowohl organisatorisch als auch finanziell. Die KMU haben ihre Rücklagen in den letzten Monaten vielfach aufgebraucht, u. a. weil sie massiv in Hygiene- und Digitalisierungsmaßnahmen investiert haben.

Sie stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand und brauchen Unterstützung dabei, die Kosten für die Tests zu stemmen. Denn durch die niedrigere Abnahmemenge zahlen sie höhere Preise pro Test als große Unternehmen. Wie bei vielen Maßnahmen in den letzten Wochen sind auch bei dieser noch Fragen offen: So ist unklar, wie die Nachweispflichten für Testangebote erbracht werden sollen.

Die Unternehmerinnen des VdU fordern daher weitere Klarheit bei den rechtlichen Vorgaben für die Umsetzung und Dokumentation der Testpflicht sowie finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung von zertifizierten Tests.

Im Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU) sind rund 1.800 Unternehmerinnen organisiert. Die Unternehmerinnen erwirtschaften zusammen einen Jahresumsatz von 85 Milliarden EUR und beschäftigen über 500.000 Mitarbeiter*innen in Deutschland. Seit über 65 Jahren setzt der VdU sich erfolgreich dafür ein, dass die Stimme der Unternehmerinnen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft angemessen Gehör findet.

Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU),
 www.vdu.de

 

VhU zur Testpflicht in Unternehmen - „Covid19-Tests in Unternehmen: Test-Pflicht ist kontraproduktiv.“

13.04.2021  -Kabinettsentwurf verschärft Kampfansage an die Wirtschaft.  - Die hessische Wirtschaft lehnt den Entwurf des Bundeskabinetts ab, der die Unternehmen verpflichtet, Corona-Tests in den Betrieben anzubieten. VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert: „Mit der Verpflichtung der Unternehmen, ihre Mitarbeiter zu testen, verschärft die Bundesregierung, allen voran Hubertus Heil und Olaf Scholz, ihre Kampfansage an die Wirtschaft. Die hessische Wirtschaft hat umfangreiche Hygienekonzepte verwirklicht, die Arbeitsschutzstandards systematisch pandemiesicher gemacht, Arbeit im Homeoffice wo sinnvoll ermöglicht und unterbreitet in steigendem Maße den eigenen Mitarbeitern Testangebote. Die Arbeitsplätze sind deshalb sichere Orte, weil die Unternehmen dies in eigenem Interesse, Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam und freiwillig tun.“

Gemeinsame Zielsetzung von Politik und Wirtschaft müsse es sein, die Pandemie schnellstmöglich zu bekämpfen. Gesetzlicher Druck wäre kontraproduktiv und würde das Tempo des Testens im Tatsächlichen nicht erhöhen. „Warum den Ast absägen, auf dem man selbst sitzt? Unsere Unternehmen haben alle Hände voll zu tun, die ökonomischen Folgen der Pandemie wettzumachen und einen Neustart vorzubereiten, der diesem Staat auch seine Einnahmen sichert“, so der VhU-Hauptgeschäftsführer.

Alles spreche dafür, bei den freiwilligen Testangeboten zu bleiben. Wenn der Bund aber eine Pflicht einführe, müsse staatlicherseits wenigstens dafür Sorge getragen werden, dass Testmaterial in ausreichendem Maß den Unternehmen für die Dauer der Verpflichtung kostenfrei zur Verfügung gestellt werde. Letzteres sieht der Entwurf nicht vor. Stattdessen sollen die Unternehmen in fünf Tagen nach Inkrafttreten die Beschaffung durch Bestellung nachweisen, ohne dass es gesicherte Beschaffungsvolumen gibt. All dies ohne Verpflichtung der Arbeitnehmer, das Testangebot anzunehmen, sodass den Unternehmen erhebliche Kosten völlig ineffizient auferlegt werden sollen. „Aus Sicht der hessischen Wirtschaft wäre es besser, die ganze Kraft auf schnelles und in der Breite greifendes Impfen zu setzen“, so Pollert abschließend.

VhU
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
Emil-von-Behring-Straße 4
60439 Frankfurt

 
Testpflicht für Unternehmen ist Misstrauensvotum der Politik gegenüber der Wirtschaft

HWK Schwaben: Politik lädt Verantwortung zur Pandemiebekämpfung bei Betrieben ab Die Handwerkskammer für Schwaben spricht sich auch weiterhin gegen eine gesetzliche Corona￾Testpflicht in Unternehmen aus. Diese wurde heute im Rahmen der Corona Arbeitsschutzverordnung durch das Bundeskabinett beschlossen. „Unsere Handwerksunternehmen kämpfen mit ihren ausgeklügelten Hygienekonzepten seit über einem Jahr gegen das Virus und wurden oder werden dafür trotzdem in verschiedenen Gewerken mit Betriebsschließungen bestraft“, erklärt Hans-Peter Rauch, Präsident der Handwerkskammer für Schwaben. „Jetzt werden die Handwerksbranchen, die unser Leben und unseren Alltag unter schwierigsten Rahmenbedingungen am Laufen gehalten haben und halten, sowie die Gewerke, die nun endlich wieder – wenn auch sehr eingeschränkt – arbeiten dürfen, zusätzlich bestraft“, so Rauch weiter.

Das Handwerk – wie alle anderen Wirtschaftszweige – hatte sich in den letzten Wochen selbst dazu verpflichtet, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regelmäßig Corona-Selbsttests anzubieten. Die Appelle der Wirtschaftsverbände hatten gefruchtet, so dass in den Unternehmen bereits in großem Umfang freiwillig getestet wird. Dort, wo dies nicht erfolgt, liegt der Grund darin, dass Test-Kits nicht in ausreichender Menge beschafft oder geliefert werden können. „Jedem Unternehmer liegt das Wohl seiner Belegschaft, seiner Kunden und Lieferanten am Herzen und er wird also alles tun, dass dies so bleibt. Deshalb versucht die Politik mit dieser gesetzgeberisch unnötigen Aktion und damit verbundenen weiteren finanziellen und bürokratischen Belastungen für unsere eh schon gebeutelten Betriebe lediglich, die Verantwortung zur Pandemiebekämpfung auf die Wirtschaft abzuladen“, ärgert sich Rauch.

„Die Testpflicht für Unternehmen stellt für mich ein einziges Misstrauensvotum der Politik gegenüber der Wirtschaft dar.“ Corona-Notbremse darf aktuell gültige Regelungen nicht kippen Die bundeseinheitliche Corona-Notbremse ab einer Inzidenz von 100 wird vom Handwerk grundsätzlich begrüßt. Sie schafft zumindest ein wenig mehr Klarheit und Planungssicherheit für die Betriebe. „Allerdings dürfen aktuell gültige Regelungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht gekippt werden“, äußert sich Ulrich Wagner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Schwaben. „So müssen beispielsweise Augenoptiker und Hörgeräteakustiker weiterhin ihre Leistungen erbringen dürfen.

Gleiches gilt für unsere Friseur- und Kosmetikbetriebe, aber auch für Fotografen im Bereich der Pass- und Bewerbungsbilder – und zwar ohne Testpflicht. Kleine Ladengeschäfte mit Thekenverkauf müssen weiter auch ohne starre Quadratmetervorgaben offen bleiben – unter Gewährleistung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen den Kunden. Dies gilt beispielsweise für die Lebensmittelhandwerke, deren Geschäftsbetrieb durch den Wegfall von Cafés und Imbissen ja sowieso schon nur eingeschränkt möglich ist und deren Hoffnung auf die angekündigte Öffnung ihrer Außengastronomie ja nun wieder verschoben worden ist.

Betroffen sind hier aber auch unsere handwerklichen Gewerke mit Ladengeschäften, also z.B. Gold- und Silberschmiede, Maßschneider, Uhrmacher oder Keramiker. Große Sorgen bereitet dem Handwerk die Streichung der Baumärkte als inzidenzunabhängige Ladengeschäfte, denn damit werden auch Spezialbaumärkte der Handwerksbetriebe wie Fliesen-, Parkett-, Fenster- und Türenausstellungen inzidenzabhängig. Dies bedeutet eine Bedrohung des Auftragswesens im Baubereich. Einen weiteren Schritt nach hinten bedeutet die „neue“ Inzidenzabhängigkeit von Bestattern, Schuhmachern und Orthopädieschuhmachern, von Landmaschinenwerkstätten und Schlüsseldiensten. „Und nicht zuletzt muss dem Kfz-Handwerk mit seinen ausgefeilten Hygienekonzepten sehr bald eine Öffnung seiner großflächigen Autohäuser erlaubt werden“, erklärt Wagner abschließend.

Handwerkskammer für Schwaben

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

 

Corona-Tests für Innungsbetriebe in Cloppenburg

Sicherheit geht vor: Kreishandwerkerschaft Cloppenburg bietet angeschlossenen Handwerksbetrieben Bestellung von Test-Kits an.  - Viele Betriebe bieten Ihren Mitarbeitern bereits an Testangebot an oder wollen dies in kürze tun. Aufgrund der aktuellen politischen Entwicklungen ist davon auszugehen, dass ab der 16. KW alle Betriebe verpflichtet werden, Ihren Mitarbeitenden mindestens einmal pro Woche ein Testangebot in Bezug auf das Corona-Virus zu unterbreiten. Dabei steht Ihnen ab sofort die Kreishandwerkerschaft Cloppenburg nicht nur mit praktischen Hinweisen zur Seite. Die angeschlossenen Innungsbetriebe können per Bestellformular die Test-Kits im Haus des Handwerks anfordern, um Ihre Mitarbeiter zu testen.

Seit der Erklärung der Deutschen Wirtschaft zur Testung in Betrieben und vor allem seit der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen, dass Betriebe Antigen-Test (Schnell- und Selbsttest) beschaffen und nutzen können, hat sich viel getan. Über die Hälfte aller Handwerksbetriebe bieten nach eigenen Angaben ihren Mitarbeitenden freiwillige Test an oder stehen unmittelbar vor der Umsetzung des Angebotes. Viele Unternehmen nutzen hierfür nicht nur die so genannten Bürgertests, sondern haben auch eigene Angebote entwickelt.

Die Handwerksorganisationen im ganzen Land unterstützen ihre Betriebe tatkräftig bei den Veränderungen durch die herrschende Pandemie. Exklusiv für Innungsbetriebe bietet die Wirtschafts- und Servicegesellschaft des Cloppenburger Handwerks ab sofort nicht mehr nur Beratung und Informationsweitergabe, sondern auch Test-Kits an.

Ab dieser Woche können die angeschlossenen Innungsbetriebe der Kreishandwerkerschaft Cloppenburg für Ihren Betrieb so genannte Laien-Selbsttest bestellen. Die bestellte Anzahl wird dann innerhalb weniger Tage an die Betriebe geliefert.

„Corona-Tests gelten neben Hygieneregeln und Impfen als ein wichtiger Baustein, um die Pandemie zu bekämpfen. Immer mehr Betriebe sind bereit, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Testmöglichkeiten anzubieten. Um unsere Innungsbetriebe hierbei zu unterstützen haben wir uns dazu entschlossen, als Zwischenstelle die Test-Kits für das Corona-Virus an unsere Innungsmitglieder zu vertreiben. Wir werden gemeinsam im Team den Vertrieb dieser Kits bearbeiten und freuen uns, unseren Innungsbetrieben damit auch weit über den Beratungsservice hinaus zu helfen“, erklärt Hauptgeschäftsführer Dr. Michael Hoffschroer.

Kreishandwerkerschaft Cloppenburg

Pingel-Anton 10

49661 Cloppenburg