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29.04.2021 - Den FDP-Entwurf eines hessischen Grundsteuergesetzes hat die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) als „pragmatisch und bürokratiearm“ begrüßt, da er das von der Wirtschaft gewünschte reine Flächenmodell beinhaltet, welches die Steuer nur anhand der Wohn- und Grundstücksflächen erhebt. Die Grundsteuer muss ab 2025 neu berechnet werden, wobei der Landtag entscheiden kann, von der bundesweiten Regelung abzuweichen.Thomas Reimann, VhU-Vizepräsident und Vorsitzender des VhU-Bau und Immobilienausschusses, erklärte anlässlich der heutigen Landtagsdebatte: „Das Flächenmodell hat viele Vorzüge gegenüber dem wertbezogenen Bundesmodell. Es ist transparenter, unbürokratischer, weniger streitanfällig und weniger kompliziert. Damit verursacht es weniger Aufwand für Steuerzahler und Finanzämter. Bei 2,8 Millionen Neubewertungen in Hessen muss die Grundsteuer so unbürokratisch wie möglich ausgestaltet werden.Der FDP-Gesetzentwurf verzichtet auf den Lage-Faktor und ist ein reines Flächenmodell, daher sollte der Landtag den FDP-Gesetzentwurf beschließen.“


Reimann: „Landtag soll Flächenmodell ohne Umverteilungselemente beschließen und neue Bürokratie für die Neubewertung von 2,8 Mio. Grundstücken in Hessen vermeiden.“

Die Landesregierung hatte im Mai 2020 Eckpunkte für eine hessische Regelung vorgestellt, die zwar von der Bundesregelung abweicht und das Flächenmodel als Basis hat, es aber um einen Lage-Faktor ergänzt, damit in sogenannten besseren Wohngebieten eine höhere Grundsteuer erhoben werden kann.eimann: „Die angekündigte Abweichung der schwarz-grünen Regierungskoalition vom komplizierten Bundesmodell zugunsten eines Flächenmodells begrüßen wir zwar grundsätzlich. Aber die Ergänzung um einen Lage-Faktor ist unnötig. Denn unser Steuersystem braucht keine neuen Umverteilungselemente, und schon gar keine, die bei Grundstücken und Immobilien ansetzen. Sie sind kein guter Indikator für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Bürgern und Betrieben – ganz im Unterschied zu Einkommen bzw. Gewinn.“ - Das Aufkommen der Grundsteuer in Hessen betrug 1,26 Mrd. Euro im Jahr 2020.

Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.

Emil-von-Behring-Straße 4

60439 Frankfurt