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10. August 2021  - Zu den Corona-Beschlüssen von Bund und Ländern vom Mittwoch, den 10. August 2021, erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): Ohne Frage war es angesichts einer wieder größeren Infektionsdynamik angemessen und richtig, das Treffen von Bund und Ländern jetzt durchzuführen, um präventiv Maßnahmen zur Vermeidung eines erneuten, möglicherweise monatelangen, Lockdowns zu vereinbaren. Doch die getroffenen Beschlüsse sind insgesamt gesehen zu wenig konkret, so dass sie unseren Betrieben leider nicht die erwartete Planungssicherheit für die kommenden Wochen und Monate bringen. Weder hat man sich auf einen nachvollziehbaren bundesweit gültigen Kriterien-Maßnahmen-Katalog verständigt, dem zu entnehmen wäre, welche Kriterien neben dem Inzidenzwert - wie die Impfquote, der Hospitalisierungsgrad und der Anteil von COVID-Patienten an der Kapazität der Intensivbetten - und in welcher Gewichtung für künftige staatlich angeordnete Einschränkungen oder gar Lockdown-Entscheidungen ausschlaggebend sind. Hier muss schnellstmöglich ein entsprechender Kriterien-Maßnahmen-Katalog vorgelegt werden, der dann auch bundesweit einheitlich angewandt wird, und der die Schritte festlegt, die beim Überschreiten bestimmter Werte gemacht werden müssen. Die Bund-Länder-Beschlüsse schaffen auch keine Klarheit darüber, welche Arbeitsschutzverordnungen künftig gelten werden. Hier hat man es bei der sehr vagen Ankündigung belassen, dass die bestehenden Arbeitsschutzverordnungen an die aktuelle Situation angepasst und verlängert werden sollen.

Im Ergebnis nicht akzeptabel und auch nicht nachvollziehbar ist, warum die Testangebotsverpflichtung für Betriebe aufrechterhalten werden soll, wenn der Bund zeitgleich sein Angebot kostenloser Bürgertests Mitte Oktober einstellen will. Testangebote können sicherlich in den Betrieben aufrechterhalten werden, allerdings ist ihnen nicht zuzumuten, dann auch weiter voll die Kosten dieses Angebots zu tragen. Eine solche Verlagerung staatlicher gesamtgesellschaftlicher Verantwortung auf die betriebliche Ebene ist nicht hinnehmbar.  All diese Ungereimtheiten und Unklarheiten gilt es rasch auszuräumen, damit unsere Betriebe eine verlässliche Grundlage für ihre Geschäftstätigkeit in den kommenden Monaten haben.

Richtigerweise haben sich Bund und Länder darauf verständigt, den Bundestag zu bitten, die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September hinaus zu erklären. Ohne diesen zentralen gemeinsamen Rahmen für die corona-spezifischen Maßnahmen der Bundesländer ist zu befürchten, dass wieder ein Regelungsflickenteppich in Deutschland bestünde. Besonders Betriebe an Länder- oder Landkreisgrenzen und mit Kunden aus unterschiedlichen Regionen stünden vor der Herausforderung, wieder unterschiedlichen Vorgaben gerecht werden zu müssen, was den Geschäftsablauf erheblich erschweren würde. Das muss in jedem Fall vermieden werden. Das Ziel von Bund und Ländern, umfassende Lockdown-Vorgaben für die Gesamtheit oder für spezifische Bereiche des gesellschaftlichen und sozialen Lebens während der sich abzeichnenden vierten Corona-Welle zu vermeiden, ist ausdrücklich zu begrüßen. Vor diesem Hintergrund tragen wir die weitere Gültigkeit der AHA+L-Basisregeln (Abstand einhalten, Hygieneregeln beachten, im Alltag Maske tragen, Lüften) sowie das Tragen medizinischer Masken im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie im Einzelhandel - auch für Geimpfte und Genesene – mit. Grundsätzlich ist auch dem Vorhaben zuzustimmen, den Zugang zu bzw. die Nutzung von Innengastronomie, Hotelübernachtungen, körpernahen Dienstleistungen, Sport im Innenbereich, Veranstaltungen im Innenraum sowie Großveranstaltungen drinnen und draußen in ganz Deutschland nur für Geimpfte, Genesene und (negativ) Getestete zu ermöglichen (“3G-Regel“). Diese Zugangsbarriere zu Ladenlokalen und Handwerksbetrieben stellt für – willentlich – nicht geimpfte Kunden sicherlich eine Einschränkung dar, die allerdings weniger schwer wiegen dürfte, als eine sonst unter Umständen drohende Lockdown-Vorgabe.

Ausdrücklich unterstützenswert ist das Ziel von Bund und Ländern, die Impfdynamik wieder deutlich zu steigern. Das Impfen ist und bleibt die einzig erfolgversprechende Strategie, die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona-Pandemie einschließlich neuerlicher Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens auf das mögliche Minimum zu begrenzen. Nur wenn genügend Menschen geimpft sind, lassen sich erneute Lockdowns und Betriebsschließungen vermeiden und werden Freiheiten für alle wieder möglich werden. Je höher der Impfgrad in Deutschland ist, desto schneller können unsere Handwerksbetriebe wieder uneingeschränkt arbeiten und ausbilden. Wir bekräftigen daher nochmals unseren Appell an alle Handwerkerinnen und Handwerker, sich impfen zu lassen, sofern dies nicht bereits ohnehin erfolgt ist.

Wichtige und positive Beschlüsse haben Bund und Länder zu den Aufbauhilfen für die vom Hochwasser betroffenen Regionen, Menschen und Betriebe getroffen.  Dass sich der Bund sowohl an den Soforthilfen der Länder sowie an dem geplanten nationalen Wiederaufbaufonds „Aufbauhilfe 2021“ jeweils zur Hälfte beteiligen wird, ist gut und angesichts dieser Katastrophe richtig. Hilfreich wird auch die vorgesehene Aussetzung der Insolvenzpflicht sein. Da in den Katastrophengebieten - auch mit Blick auf den Herbst und Winter – alles daran gesetzt werden muss, die Grundversorgung schnellstmöglich sicherzustellen, müssen die Hilfen auch schnell fließen. Es ist deshalb ausdrücklich zu unterstützen, dass nach der Kabinettssitzung am 18. August 2021, in der die Ausgestaltung des Hochwasserhilfefonds beschlossen werden soll, zeitnah eine Sondersitzung des Bundestags für die anstehenden Gesetzgebungsbeschlüsse anberaumt werden soll. Entscheidend wird sein, dass die Hilfen zügig und über möglichst unbürokratische Verfahren dort ankommen, wo sie unabdingbar sind, um nicht zuletzt handwerkliche Betriebe und die dortigen Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern. Neben diesen unmittelbaren Hilfen müssen aber auch die notwenigen Infrastrukturmaßnahmen beschleunigt und gegebenenfalls in vereinfachten Verfahren angegangen werden. Denn die von der Hochwasserkatastrophe massiv betroffenen Regionen werden nur mit einem leistungsstarken Handwerk weiter eine Zukunftsperspektive haben.“


Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin