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Unser Appell: Wähler brauchen ein verlässliches Wahlrecht. Den neuen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts interpretiert der Bund der Steuerzahler (BdSt) als Weckruf an die Parteien. Die Karlsruher Richter haben das von Union und SPD beschlossene hochkomplizierte Bundeswahlrecht vorerst passieren lassen und somit einen Eilantrag von drei Oppositionsfraktionen zum Stopp dieses Gesetzes abgelehnt. Aber: Zugleich deutete das Gericht verfassungsrechtliche Probleme an, die im späteren Hauptsacheverfahren entschieden werden sollen. Der BdSt hält es für möglich, dass das geltende Wahlrecht zumindest in Teilen vom Verfassungsgericht gekippt werden wird. Deshalb fordert der Verband alle Parteien auf, sich noch vor dieser höchstrichterlichen finalen Entscheidung aus eigener Kraft einem neuen Wahlrecht zu widmen, das

·         die Größe des Bundestags bei 598 Mandaten deckelt, so wie es das Bundeswahlrecht als Norm-Parlamentsgröße vorsieht. Noch effektiver wäre eine Deckelung bei 500 Mandaten.

·         für die Bürger Transparenz und Nachvollziehbarkeit wiederherstellt. Schon bei ihrer Stimmabgabe haben die Wähler ein Anrecht darauf zu wissen, wie groß der Bundestag am Ende sein wird.

·         im Rahmen einer großen Reformkommission direkt nach der Bundestagswahl von den Parteien und Fraktionen angepackt wird, bestmöglich im fraktionsübergreifenden Konsens.

Zum Hintergrund unserer Forderungen

Sowohl das Wahlrecht, das bei der Bundestagswahl 2017 angewendet wurde, als auch das aktuelle Wahlrecht von Union und SPD – das der BdSt übrigens als „Mini-Reform“ kritisierte hatte – sowie ein Alternativ-Vorschlag aus der Opposition sind von der gesetzlichen Maßgabe viel zu weit entfernt, wonach der Bundestag lediglich 598 Sitze umfassen soll. Von dieser Soll-Größe ist der jetzige Bundestag mit 709 Sitzen aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten weit entfernt, aktuelle Prognosen für den nächsten Bundestag zeichnen sogar Szenarien von mehr als 900 Abgeordneten. BdSt-Präsident Reiner Holznagel zum Problem: „Ein unnötig teurer XXL-Bundestag ist den Bürgern nicht vermittelbar, weil er keinen parlamentarischen Mehrwert schafft, die Würde eines jeden einzelnen Mandats mindert und die Wähler mit ihrer Stimmabgabe zu Würfelspielern degradiert.“ Somit fordern wir die Parteien auf, aus eigener Einsicht eine grundlegende Wahlrechtsreform mit einer festen Bundestagsgröße von zumindest nicht mehr als 598 Abgeordneten einzuleiten.

Der Bund der Steuerzahler ist ein gemeinnütziger, unabhängiger und parteipolitisch neutraler eingetragener Verein. Unsere Arbeit wird durch Mitgliedsbeiträge unserer freiwilligen Mitglieder und über zahlreiche Spenden aus der Bevölkerung finanziert. Über 200.000 Mitglieder und Spender unterstützen den Bund der Steuerzahler. Der Verband, der 1949 gegründet wurde, ist in 15 eigenständigen Landesverbänden organisiert, die gemeinsam den Bund der Steuerzahler Deutschland tragen.

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