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Wirtschaftsverbände zum Gesetzesentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. - Die Spitzenorganisationen von Handel, Handwerk und Industrie unterstützen das Ziel der Bundesregierung, durch manipulierte Registrierkassen verursachten Steuerbetrug nachhaltig zu bekämpfen.

Mit dem heute verabschiedeten Kabinettsentwurf wird zwar im Prinzip der richtige Weg für mehr Steuerehrlichkeit und faire Wettbewerbsbedingungen beschritten. Allerdings halten die Verbände Nachbesserungen für dringend erforderlich, weil die geplanten Instrumente bei den Betrieben zum Teil zu unverhältnismäßig hohen Belastungen führen.

Die von der Finanzverwaltung prognostizierten Kosten sind definitiv viel zu niedrig angesetzt: Sowohl die erstmaligen Umstellungskosten für alle Kassen in Deutschland als auch die jährlichen Folgekosten für Wartung, Schulung und Aktualisierung der komplexen Sicherungsmodule werden – anders als im Gesetzentwurf angegeben – in Milliardenhöhe gehen. Zudem kommen auch auf Unternehmen, die schon heute mit gesonderten Systemen und Vorkehrungen sicherstellen, dass kein Geld an den Kassen vorbeigeschleust werden kann, erhebliche Umrüstungskosten zu. Für diese Unternehmen muss es eine entsprechende Ausnahme geben, um doppelte Belastungen zu vermeiden.

Positiv ist die Klarstellung in der Gesetzesbegründung, dass die Richtigkeit der Kassenaufzeichnungen vermutet wird, wenn es eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung gibt, die ordnungsgemäß genutzt wird.

Der Regierungsentwurf greift richtigerweise auch Bedenken der Wirtschaftsverbände hinsichtlich eines Investitionsschutzes für Altkassen auf. Zwar wird die Ende 2016 auslaufende Nichtbeanstandungsregelung der sogenannten „Kassenrichtlinie 2010" nicht über den 31. Dezember 2016 verlängert. Jedoch werden Betriebe, die moderne Kassen gekauft haben oder dies noch tun wollen, durch eine Übergangsfrist bis 2022 in weiten Teilen geschützt. Lücken bestehen im Gesetzentwurf noch bei den Vorgaben zur Zertifizierung der Kassen und zur Ausgestaltung der technischen Sicherheitseinrichtungen. Hier muss der Gesetzgeber im weiteren Verfahren bei der Formulierung der technischen Verordnung für mehr Klarheit sorgen.

Zu Recht hat der Bundesfinanzminister Forderungen zurückgewiesen, eine generelle Registrierkassenpflicht oder Bonabgabepflicht einzuführen. Unverhältnismäßige Bürokratielasten und einen Generalverdacht gegen ehrliche Kaufleute darf es nicht geben. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren darf es nicht zu weiteren Verschärfungen kommen. Hierdurch würden undifferenziert alle Unternehmen noch stärker belastet. Ein Bon beziehungsweise eine Quittung auf Kundenwunsch ist dagegen sinnvoll, weil damit eine Prüfung durch die Finanzverwaltung vereinfacht und unnötiger Papierabfall an den Kassen vermieden wird. Durch die technologieoffene Vorgabe, die im Übrigen auch die INSIKA-Technik zulässt, besteht die erforderliche Offenheit für innovative Lösungen.

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Mohrenstraße 20/21, 10117 Berlin