Moderne Ergänzungen zu Gleichberechtigung, Kinderrechten und europäischer Integration. Beispielhafte Partizipation, Erhalt des historischen Kerns gelungen. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände gratuliert dem Hessischen Landtag zu seinen Mehrheitsbeschlüssen für eine zukunftsweisende Verfassungsreform. „Die 15 Reformgesetze enthalten nicht nur Bereinigungen und Anpassungen, sondern ergänzen die Verfassung mit Blick auf die Herausforderungen an Staat und Gesellschaft auch um zukunftstragende Ziele“, würdigte VhU-Präsident Wolf Matthias Mang die Landtagsbeschlüsse.
Dazu gehörten neben der Aufnahme eines Staatszielbegriffs auch konkrete neue Staatsziele wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Stärkung der Kinderrechte, das Bekenntnis zur europäischen Integration, die Förderung der Infrastruktur und die Stärkung von Ehrenamt, Kultur und Sport. „Nach dem Scheitern der Verfassungsreform von 2005 ist dem Landtag jetzt ein guter und ausgewogener Wurf gelungen, der sowohl den historischen Kern der Verfassung von 1949 erhält als auch moderne und zukunftsweisende Felder, Aufgaben und Ziele beschreibt. Damit wird es gelingen, die Bedeutung unserer Landesverfassung als Regelung der Grundlagen des Zusammenlebens in Hessen unter der Klammer des Grundgesetzes wieder zu stärken“, betonte Mang
Hohe Anerkennung zollte der VhU-Präsident dem Landtag für sein partizipatives Verfahren bei den Reformberatungen. Der Prozess der Kommunikation der Kommission zur Verfassungsreform mit den Vertretungen der meisten gesellschaftlichen Kräfte sowie mit Bürgern, Schülern und anderen Personengruppen sei beispielhaft gewesen. „Aus unserer Sicht hat hier die Politik über den Zeitraum von zwei Jahren hinweg eine musterhafte, intensive und breite Form der gesellschaftlichen Beteiligung durchgeführt. Gerade angesichts aktueller Stimmungen, die in Teilen der Bevölkerung eine deutliche Distanz zu den Werten unserer repräsentativen Demokratie und einer gelungenen Konsensfindung zum Wohle aller widerspiegeln, kann man das gar nicht genug herausstellen und als beispielhaft würdigen“, lobte Mang.
Die VhU hätte sich allerdings auch eine moderne Überarbeitung der Wirtschafts- und Sozialverfassung gewünscht, einschließlich eines klaren Bekenntnisses zur sozialen Marktwirtschaft. “Wir haben allerdings Verständnis dafür, dass sich hierzu keine Mehrheit im Landtag finden ließ, weil dann die alte Wirtschaftsordnung von 1949 in ihrem besonderen bzw. einzigartigen historischen Gehalt für Hessen vollständig hätte wegfallen müssen“, verdeutlichte Mang. Die nunmehr erhalten bleibenden Regelungen mit zum Teil sozialistischen Inhalten blieben aber auch künftig rein historisch, weil unter der Geltung des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit Jahrzehnten rechtlich in der Wirkung nichtig.
VhU
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