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13.02.2021 -  Brossardt: „Aufwand für die Unternehmen auf notwendiges Minimum beschränken“  - Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. begrüßt, dass das geplante Lieferkettengesetz entschärft wurde. Sie betont aber weiterhin, dass das Gesetz überflüssig ist und zur Unzeit kommt: „Die deutschen und bayerischen Unternehmen lassen bei der Einhaltung von Sozial-, Arbeits- und Menschenrechtsstandards entlang ihrer Lieferketten hohe Sorgfalt walten. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie und des wirtschaftlichen Abschwungs sind weitere Vorschriften, Kosten und bürokratische Hürden Gift für die Unternehmen“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt zur Einigung der zuständigen Bundesminister. Die vbw begrüßt, dass die zivilrechtliche Haftung der Unternehmen aus dem Gesetz gestrichen wurde. Auch in der „abgestuften Verantwortung“ für den Weg vom Endprodukt zurück zum Rohstoff sieht sie einen Fortschritt gegenüber den bisherigen Gesetzentwürfen. Brossardt: „Es geht auch in die richtige Richtung, dass kleine und mittlere Unternehmen aus dem Geltungsbereich des Gesetzes herausgenommen wurden. Denn gerade für kleine und mittelständische Unternehmen, denen aufgrund der Wettbewerbsposition Einflussmöglichkeiten auf ihre indirekten Geschäftspartner fehlen, ist eine Kontrolle und Haftung bis ins letzte Glied der stark ausdifferenzierten internationalen Liefer- und Wertschöpfungsketten nicht möglich.

Aber es bleibt dabei: Das Gesetz bringt zusätzliche Bürokratie, Kosten und Aufwand für die Unternehmen - auch für größere Unternehmen. Die Bußgeldandrohung ist nicht akzeptabel. Wir wenden uns auch strikt dagegen, dass das Gesetz die Unternehmen unter einen Generalverdacht stellt.“

 

Die vbw appelliert an den Gesetzgeber, den Aufwand für die Unternehmen auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Dazu gehört zum Beispiel, eine Liste mit Ländern anzugeben, in denen die Rechtsdurchsetzung garantiert ist und daher keine Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten ergriffen werden müssen. "Außerdem muss bei der Ausgestaltung der Sorgfaltspflichten sichergestellt sein, dass kein Aufwand für Unternehmen resultiert, die nicht im direkten Anwendungsbereich des Gesetzes liegen. Sonst kommt es durch die Hintertür für kleine und mittlere Unternehmen zu zusätzlichen Belastungen“, sagte Brossardt.

 

Die vbw betont, dass der Wirtschaft nicht die Verantwortung übertragen werden kann, die Achtung der Menschenrechte durchzusetzen. „Aufgabe der Unternehmen ist es in der Tat, geltende Gesetze einzuhalten. Die Verbesserung von Rechtsstandards und die Sicherstellung der Rechtsdurchsetzung in den jeweiligen Ländern sind aber originär staatliche Aufgaben“, so Brossardt.

ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.
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