13.07.2021 - Marktwirtschaftliche Instrumente im Klimaschutz zielführend - Brossardt: „Nur wettbewerbsfähige Industrie erwirtschaftet notwendige Investitionen“ - Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. steht hinter dem europäischen Klimaziel für das Jahr 2030. „Für uns geht es nicht um das ‚Ob‘, sondern um das ‚Wie‘. Klimaschutz darf nicht zu Lasten der Unternehmen priorisiert werden. Nur eine wettbewerbsfähige und innovationsfreudige Industrie kann die notwendigen Investitionen in den Klimaschutz erwirtschaften“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt im Vorfeld der für morgen erwarteten Vorstellung des EU-Klimapakets „Fit for 55“. - Besonders ein effektiver Carbon-Leakage-Schutz ist von enormer Bedeutung für die produzierenden Unternehmen. Den geplanten CO2-Grenzausgleichsmechanismus lehnt die vbw mit Blick auf mögliche Handelskonflikte jedoch ab: „Wir setzen auf Kooperation statt auf Konfrontation. Zielführender wäre die Weiterentwicklung der CO2-Bepreisung im internationalen Kontext“, so Brossardt weiter. Positiv bewertet die vbw hingegen die geplante Einführung eines separaten Emissionshandelssystems für den Straßenverkehr und den Gebäudebereich. Das nationale Emissionshandelssystem für Verkehr und Wärme muss dann aber bis zum Start des neuen europäischen Systems abgeschafft werden.
Die Verschärfungen bei der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten im bisherigen Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) sind aus Sicht der vbw der falsche Weg. „Wir begrüßen zwar grundsätzlich, dass die Emissionsminderung über ein marktwirtschaftliches System erreicht werden soll. Statt einer Kürzung der kostenlosen Zuteilung hätte es aber dringend einer Erweiterung bedurft, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu erhalten“, so Brossardt.
Brossardt weiter: „Beim Automobil benötigen wir Technologieoffenheit. Es darf kein Ausstiegsdatum aus dem Verbrennungsmotor festgelegt werden. Auch darf es nicht sein, dass die Flottengrenzwerte bis 2030 so stark angehoben werden, dass allein dadurch dem Verbrennungsmotor faktisch der Garaus gemacht wird. Sollte eine erneute Absenkung der Flottengrenzwerte tatsächlich nicht mehr zu verhindern sein, muss dies in jedem Fall durch eine massive Beschleunigung beim Ausbau der öffentlichen E-Ladeinfrastruktur begleitet werden. Die Mitgliedsländer müssen dann zu den entsprechenden Ausbauzielen bei der E-Ladeinfrastruktur verpflichtet werden.“
Bei den geplanten Verschärfungen der Flottengrenzwerte mahnt die vbw zur Vorsicht. „Eine erneute Verschärfung der CO2-Flottengrenzwerte lehnen wir ab. Die Transformationsprozesse in der Kraftfahrzeugindustrie sind in vollem Gang, und Regulierung muss auch die Entwicklungszyklen berücksichtigen“, ergänzt Brossardt.
Nur wenn seitens der Politik ein wettbewerbsfähiger und innovationsfreundlicher Rahmen geschaffen wird, können die Lenkungsinstrumente der EU ihre Wirkung entfalten. „Für eine erfolgreiche Transformation der Wirtschaft muss auch eine ausreichende und bezahlbare Menge erneuerbarer Energien verfügbar sein. Zudem braucht es die erforderlichen Infrastrukturen, zum Beispiel für den Transport von Wasserstoff. Nicht zuletzt müssen staatliche Förderungen für Forschung und Entwicklung sowie die gezielte Befreiung von Umlagen und Abgaben den Transformationsprozess unterstützen. Hierzu bedarf es dringend einer Überarbeitung der Beihilfeleitlinien der EU“, fordert Brossardt abschließend.
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