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24.06.2023- Die in der Corona-Pandemie eingeführte Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese bei leichten Erkrankungen soll nach einer Gesetzesinitiative der Ampel-Koalition auch künftig möglich sein. Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. kritisiert das Vorhaben. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt kommentiert: „Die Möglichkeit zur Krankschreibung nach telefonischer Anamnese war zu Corona-Zeiten richtig und wichtig. Für eine dauerhafte Verstetigung der Sonderregelung gibt es aber keine Begründung. Grundsätzlich müssen wir daran festhalten, dass eine Krankschreibung in der Regel nur nach einem persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patienten erfolgt.“ Zudem besteht schon heute die Option, eine Arbeitsunfähigkeit im Rahmen einer Videosprechstunde festzustellen, ein persönlicher Besuch der Sprechstunde ist nicht zwingend erforderlich.

vbw kritisiert Verstetigung der Corona-Sonderregelung
Brossardt: „Telemedizin praxisorientiert weiterentwickeln“

Es gilt laut vbw ,stattdessen die Optionen der Telemedizin zielgerichtet und praxisorientiert weiterzuentwickeln. „Hier gibt es Potenziale, um insbesondere die Versorgungsstrukturen im ländlichen Raum zu stärken. Ein verbesserter Datenaustausch und der gezielte Einsatz von KI und Big Data im Gesundheitswesen bieten enorme Chancen, von denen insbesondere die Patienten über verbesserte Behandlungsmöglichkeiten profitieren können. Natürlich muss die Datensicherheit gewährleistet sein, über diese Fragen dürfen wir aber die enormen Vorteile nicht aus dem Blick verlieren“, so Brossardt abschließend.

vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Max-Joseph-Str. 5
80333 München