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Die Agrargewerkschaft IG BAU kritisiert die jüngste Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes als unausgewogen und fordert die Bundesregierung auf, den Arbeitnehmerschutz in der zugrundeliegenden Verordnung nachzubessern. „Die Verordnung ist ungerecht. Sie verlängert die Arbeitszeit und verkürzt Pausen allein zum Nachteil der Beschäftigten, die ohnehin schon am Limit arbeiten. Während Arbeitnehmerrechte wie der Schutz vor Überlastung keine Rolle spielen, unterstützt der Staat gleichzeitig Unternehmen mit bespiellos hohen Steuersummen. Solche Regelungen führen zu einer Verschärfung der ohnehin schon starken sozialen Schieflage. Das hilft niemanden, sondern führt bei vielen zu Ärger und Frustration. Hier muss die Regierung nachbessern“, sagte der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Harald Schaum.

„Arbeitsspitzen sind in der Landwirtschaft die Regel. Auch ohne Pandemie zeigen die Beschäftigten hier rund um die Uhr Einsatz. Bereits jetzt sind deshalb die Tarifregelungen derart flexibel, wie es ein verantwortlicher Umgang mit der Gesundheit zulässt. Mehr geht nicht, das verkraftet keiner. Es ist auch in Krisenzeiten niemanden zuzumuten, sich für die Konsumwünsche der Allgemeineinheit zu opfern.“

Die Tarifverträge in der Landwirtschaft regeln Arbeitsspitzen wie sie etwa in der Erntezeit üblich sind. Die Flexibilitätsregelungen sehen vor, dass die Arbeitszeit in bis zu zwölf Wochen eines Jahres 60 Stunden in der Woche betragen kann, wenn im Jahresdurchschnitt auf 40 Stunden pro Woche ausgeglichen wird. Die Mehrarbeit von bis zu 150 Stunden können Beschäftigte auch auf Arbeitszeitkonten verbuchen. Zudem gibt es Überstundenzuschläge und Freizeitausgleich.


Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
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