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Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen zu sein, das heißt Leistungen mit Krankenkassen abrechnen zu dürfen, kann ein Vorteil gegenüber Mitbewerbern sein, denn viele Kunden sehen darin ein Zeichen von Seriosität und Qualität. Augenoptiker sind Gesundheitshandwerker und stehen für Handwerk, fachliche Expertise und Sorgfalt. Wer zudem präqualifiziert ist, ist berechtigt, bestimmte Leistungen mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können. Für viele Kunden ist das ein weiteres Qualitätsmerkmal.

 

Präqualifizierte Augenoptiker haben die notwendige Voraussetzung, „Vertragspartner der Krankenkassen“ zu sein – warum dieses Prädikat nicht aufmerksamkeitsstark nach außen präsentieren? Um Augenoptiker hier zu unterstützen, hat sich die AOS Augenoptiker Service GmbH in Anlehnung an das früher nahezu von jedem Augenoptikbetrieb genutzte Hinweisschild „Lieferant aller Kassen“ etwas einfallen lassen. Es wurde ein edles Acrylschild entwickelt, mit dem sich der Augenoptiker als „Vertragspartner der Krankenkassen“ darstellt. Das 21 x 14,8 cm (DIN-A5 quer) messende, transparente Schild mit praktischen, montierbaren Füßen aus hochwertigem Edelstahl kann z.B. im Schaufenster dekoriert werden und so Kunden auf diese Leistung hinweisen.

 

Erhältlich ist das Signet für Innungsmitglieder (20,00 € netto zzgl. Porto) und Nichtinnungsmitglieder (25,00 € netto zzgl. Porto) bundesweit bei der AOS Augenoptiker Service GmbH. Über diesen Link gelangen Sie direkt zum Bestellformular: https://www.aov-nrw.de/wp-content/uploads/2020/08/Bestellformular_VdK-Signet.pdf

 

AOS (AOS Augenoptiker Service GmbH)
Generationenweg 4
44225 Dortmund