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08.07.2022 - VhU kritisiert das Gesetz zur Umsetzung der Arbeitsbedingungsrichtlinie - Pollert: „Die neuen Vorschriften sind ein Schritt zurück in die Steinzeit. Im Sinne der Wirtschaft wäre die Förderung der Digitalisierung wünschenswert gewesen. Ein Mehrwert für die Beschäftigten ist nicht erkennbar. Das Gesetz ist daher in jeglicher Hinsicht kontraproduktiv.“ - „Das Gesetz zur Umsetzung der Arbeitsbedingungsrichtlinie macht die Errungenschaften der letzten Monate für die Digitalisierung im Arbeitsvertragsrecht völlig unnötig zunichte. Obwohl es nach Art. 3 der Richtlinie explizit möglich ist, die erforderlichen Nachweise auch in elektronischer Form bereitzustellen, wird eine verschärfte Schriftform vorgeschrieben. Dies passt nicht zu einer modernen Arbeitswelt und ist ein massiver Rückschritt bei der Digitalisierung von Arbeitsverträgen.

In vielen Unternehmen wurden bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um den Prozess und die Inhalte von Arbeitsverträgen zu digitalisieren. Diese Anstrengungen werden durch das Gesetz obsolet. Auf die Unternehmen kommt nun ein erheblicher Mehraufwand zu – nicht nur bei Neueinstellungen, sondern auch für alle bestehenden Arbeitsverträge. Denn auf Verlangen ist dem Arbeitnehmer innerhalb kurzer Zeit eine Niederschrift über die wesentlichen Bedingungen seines Arbeitsverhältnisses auszuhändigen.

Die Arbeitgeber haben die neuen Regelungen bereits ab dem 1. August 2022 umzusetzen, es bleibt kaum Zeit zur Vorbereitung. Arbeitsvertragsmuster müssen geändert und zusätzliche Niederschriften erstellt werden. Ein Verstoß gegen die Nachweispflichten kann nun sogar Bußgelder zur Folge haben.

Dirk Pollert abschließend: Damit konterkariert die Bundesregierung ihren eigenen Koalitionsvertrag. Hiernach soll die Digitalisierung gefördert werden. Stattdessen wird mit dem neuen Gesetz ein Bürokratiemonster geschaffen, das die Unternehmen immens belastet.

VhU
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
Emil-von-Behring-Straße 4
60439 Frankfurt