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Zum Beschluss des Senats zur Maskenpflicht in Bürogebäuden sagt Christoph Irrgang, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin:„Wir wissen von vielen Unternehmen, die die Maskenpflicht im Büro schon längst eingeführt haben. Auch wenn es bislang wenig Erkenntnisse darüber gibt, wie viele der Neuinfektionen am Arbeitsplatz stattgefunden haben, hat jedes Unternehmen ein vitales Interesse daran, die Ansteckungsrisiken im Betrieb möglichst gering zu halten. Das ändert jedoch nichts daran, dass es für eine Eindämmung des Infektionsgeschehens sicher hilfreicher wäre, wenn die Einhaltung bereits bestehender Regeln konsequenter kontrolliert würde anstatt neue Vorgaben einzuführen.

Es ist hinreichend bekannt, dass derzeit die größten Ansteckungsgefahren von privaten Partys mit hunderten Teilnehmern ausgehen. Hier einzuschreiten sollte oberste Priorität für die Behörden haben, die Berliner Wirtschaft jedenfalls sieht diese Entwicklung mit großer Sorge. Die Unternehmen leisten bereits ihren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie,  sie setzen Hygiene- und Abstandskonzepte seit Monaten um und investieren in den Gesundheitsschutz. Weitere Maßnahmen des Senats sollten deshalb dort ansetzen, wo die Beiträge der verantwortungsvollen Mitglieder der Gesellschaft durch verantwortungsloses Verhalten entwertet werden. Es gehört auch zu den Aufgaben verantwortungsvollen Regierungshandelns zum Schutz aller für die Einhaltung bestehender Regeln zu sorgen.“

 

 

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