News Termine Ausschreibungen Marktplatz Arbeitspause Recht

Handwerk und IHK Gewerbe News. Über 100 Tsd. Betriebe präsentieren sich hier.

 

 
 

Brossardt: „Jedoch gute betriebsinterne Lösungen“. Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. hat angesichts der derzeitigen Wetterlage darauf hingewiesen, dass Arbeitnehmer unabhängig von Schnee oder Eis dafür verantwortlich sind, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. „Die meisten Unternehmen haben gute betriebsinterne Lösungen für den Fall eines verspäteten Arbeitsantritts wegen schlechten Wetters entwickelt.

In der Regel können die Mitarbeiter mit dem Verständnis ihrer Vorgesetzten rechnen, wenn sie wegen eines wetterbedingten Verkehrschaos zu spät kommen. Grundsätzlich gilt aber, dass der Winter die vereinbarten Arbeitspflichten nicht 'einfriert'. Der Mitarbeiter hat auch bei Eis und Schnee dafür zu sorgen, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu sein. Wenn etwa das Auto nicht anspringt, muss er nach Möglichkeit auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Nach bestehender Rechtslage ist es jedem Arbeitnehmer zuzumuten, sich über die aktuelle Wetterlage zu informieren und danach seinen Arbeitsweg auszurichten. Eine Verspätung reduziert die erbrachte Arbeitsleistung und damit auch den Lohn. „Eine entsprechende Lohnkürzung kann verhindert werden, indem die Arbeitsleistung nachgeholt wird, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist“, so Brossardt. Aber auch auf den Arbeitgeber kommen im Fall extremer Wetterverhältnisse besondere Pflichten zu. Der Arbeitgeber trägt das Risiko für eine kältebedingte Betriebsstörung. Außerdem muss er dafür sorgen, dass eine von den körperlichen Anforderungen der Arbeit abhängige Mindesttemperatur in den Arbeitsräumen herrscht: „Bei leichten Bürotätigkeiten im Sitzen sind dies beispielsweise 20 Grad“, so Brossardt.

Hat der Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall, so übernimmt regelmäßig die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die ärztliche Behandlung. Voraussetzung ist, dass der Unfall unverschuldet war und auf dem direkten Weg zur Arbeit passiert ist. Fährt der Arbeitnehmer wetterbedingt einen Umweg und erleidet hierbei einen Unfall, trägt auch in diesem Fall die Versicherung die Kosten. Anders verhält es sich, wenn der Umweg privat veranlasst war, etwa weil der Arbeitnehmer noch einkaufen wollte. Brossardt: „Als Wegeunfall gilt auch, wenn der Arbeitnehmer bereits vor seiner Haustür ausrutscht. Auch hier übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel die Kosten. Dies ist sogar dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer seiner Pflicht, den Weg zu räumen, nicht nachgekommen ist.“

 

ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Max-Joseph-Straße 5
80333 München


NEUE WEBSEITE für Handwerker und Gewerbebetriebe - hier kostenlos erstellen - mit Bild und Text und Link!

Webseite kostenlos für Handwerks- und Gewerbebetriebe. Keine Kostenfallen - keine Zeitbeschränkung. - Möchten Sie Ihren Betrieb in den handwerkernachrichten präsentieren? Wir schenken Ihnen ein kostenloses Firmen-Portrait in unserer Regio-Betriebesuche ! Auch Kammern und Innungen erhalten hier ebenfalls eine kostenlose Webpräsentation.
Keine Kosten - keine Gebühren! Nur als Benutzer registrieren! 
  ( Blaue Kopfleiste oben rechts am Anfang der Webseite! ) >>>>>> Mehr Info hier!

>>   Bereits in der Betriebesuche eingetragen?  Wollen Sie Ihre WEBSEITE jetzt bearbeiten?  - hier einloggen   -   <<

       ______________________________________________________________________________________________________________________________________