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16.11.2023 - Deutschland wird erneut trotz laufender Tarifverhandlungen wieder durch Warnstreiks lahmgelegt. Das ist eine exzessive Ausübung des Streikrechts innerhalb der Friedenspflicht.  „Die für den 15. Und 16. November von der GDL angekündigten Warnstreiks werden unser Leben nach den Streiks im Frühjahr schon wieder in erheblichem Umfang zum Stillstand bringen“, sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU). „Den Tarifkonflikt schon nach der ersten Verhandlung auf dem Rücken der Fahrgäste und Unternehmen auszutragen, ist zum jetzigen Zeitpunkt vollkommen überzogen. Die nächste Verhandlung zwischen den beiden Tarifparteien findet am 16. November statt, die Bahn hat sogar schon ein erstes Angebot unterbreitet und nun wird unverhältnismäßig parallel dazu gestreikt. Und dass schon zum jetzigen Zeitpunkt Streiks in den Weihnachtsferien kolportiert werden, zeigt nicht das notwendige Verantwortungsgefühl für die Fahrgäste, noch Lösungsorientierung. Der Kompromiss kann nur in Verhandlungen gefunden werden.“

Die VhU ist der Ansicht, dass Streikaktionen gesetzlich ausgeschlossen werden sollten, bis die Verhandlungen der Tarifparteien endgültig gescheitert sind. „Bei hoher Drittbetroffenheit wie im Bahn- oder Flugverkehr muss zusätzlich ein Schlichtungsverfahren den Streikaktionen vorausgehen, um Arbeitskämpfe, wie sie derzeit geplant sind, zu verhindern“, forderte Pollert.
„Dementsprechend muss das Arbeitskampfrecht endlich gesondert in einem Gesetz geregelt werden. Es ist zu wenig, den tarifpolitisch bedeutenden Bereich des Arbeitskampfes allein der Rechtsprechung zu überlassen. Wir brauchen klare Spielregeln für den gesamten Arbeitskampf, vor allem aber eine vernünftige Begrenzung der Warnstreiks. Nur so können die Friedenspflicht gewahrt und die Bürgerinnen und Bürger wie auch die Unternehmen vor Schäden durch maßlose Arbeitskampfmaßnahmen bewahrt werden.“


VhU

Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.

Emil-von-Behring-Straße 4

 

60439 Frankfurt