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24.06.2023 - Anlässlich des am 23. Juni vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz) erklärt Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Fortschritt braucht Fachkräfte, Transformation braucht Handwerk: Angesichts der Erwartungen, die an das Handwerk gestellt werden, ist die gezielte, strategische Unterstützung der Fachkräftesicherung durch die Politik wichtig. Mit dem Weiterbildungsgesetz wird jedoch nicht die notwendige Bildungswende eingeleitet, sondern es werden lediglich Impulse gesetzt, die sich auf den Bereich der Ausbildung konzentrieren. Das Weiterbildungsgesetz geht nicht den Schritt, das bestehende Ausbildungsengagement zu stützen, zu fördern und perspektivisch sogar zu erhöhen.

Der Weg zur angekündigten „Weiterbildungsrepublik“ ist daher noch weit: Statt kleinteiliger, bürokratischer Maßnahmen wären gezielte Anreize und Erleichterungen für Betriebe wie Beschäftigte notwendig. Dafür muss auch die bereits angekündigte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG-Novelle) zeitnah angestoßen werden.

Nach wie vor ist das Ausbildungsengagement im Handwerk überdurchschnittlich hoch: Dass Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben, liegt an fehlenden Bewerberinnen und Bewerbern. Im Handwerk sehen wir daher ein Passungsproblem. Kleine und mittlere Betriebe stehen vor einer besonderen Herausforderung, junge Menschen frühzeitig zu erreichen und für eine Ausbildung zu gewinnen.

Diese Herausforderung greift der ganzheitliche Ansatz der Ausbildungsgarantie zwar auf, indem der Übergang von der Schule in die Ausbildung etwa durch Berufsorientierungsmaßnahmen und Praktika unterstützt werden soll. Das Passungsproblem wird jedoch durch die Ausbildungsgarantie nicht gelöst, sondern droht unter Umständen eher verschärft zu werden.

Bei der Umsetzung der Ausbildungsgarantie vor Ort muss sichergestellt werden, dass außerbetriebliche Angebote nicht in Konkurrenz zu den betrieblichen Angeboten treten. Eine festgeschriebene Einbindung der Handwerkskammern als zentrale, regionale Akteure in der Berufsbildung hätte das sichergestellt. Stattdessen soll über die Arbeitsagenturen die Auswahl der Regionen mit einer „erheblichen Unterversorgung“ an betrieblichen Ausbildungsplätzen erfolgen, in denen ein Anspruch auf ein außerbetriebliches Ausbildungsangebot bestehen wird.

Dass Betriebe nicht zusätzlich durch eine Ausbildungsumlage belastet und Auszubildende durch den erhöhten Mobilitätszuschuss unterstützt werden, sind wichtige Impulse.

Für die strategische Unterstützung der Fachkräftesicherung im Handwerk ist die AFBG-Novelle ein zentraler Schritt, denn sie fördert die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. Die Ausrichtung hin auf gleichwertige ideelle und finanzielle Wertschätzung der beruflichen Bildung ist in der strategischen Ausrichtung der Aus- und Weiterbildungsförderung zentral: Die Bildungswende ist Voraussetzung für die nachhaltige Fachkräftesicherung im Handwerk und damit für das Gelingen von Transformation.“ 

Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin

 


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