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Erleichterung über neues EU-Mandat für internationale Religionsfreiheit - Dass die EU nun doch das Amt des Beauftragten für internationale Religionsfreiheit beibehält, ist ein Erfolg auch der parlamentarischen Arbeit in EU-Mitgliedsländern wie Österreich und Deutschland. Das sagt die österreichische Nationalratsabgeordnete Gudrun Kugler (ÖVP) im Gespräch mit uns.
„Es ist für mich eine große Freude, dass die europäische Kommission gesagt hat, wir brauchen dieses Amt“, so Kugler. „Es ist auch ein Zeichen, dass es wichtig ist, einen starken öffentlichen Dialog zu führen.“ Das Parlament in Wien hatte am Mittwochabend einstimmig einen Antrag von Grünen und Konservativen, darunter Kugler, angenommen, der die österreichische Regierung dazu auffordert, in Brüssel für die Fortführung des Amtes des Religionsbeauftragten zu wirken. Zwar war der Antrag da bereits von der Realität überholt: Am Mittwoch hatte die EU-Kommission nach deutlicher Kritik aus Mitgliedsländern und Religionsgemeinschaften bekannt gegeben, sie werde das Amt fortführen.


Doch zeige der Vorgang, dass „der Parlamentarismus lebt“, so Kugler. „Auch das Einbringen eines Antrags durch Regierungsfraktionen heißt ja, dass er auf dem Weg ist und kommt.“ Nach Einschätzung der Parlamentarierin hat dies die Entscheidung der EU-Kommission wesentlich beeinflusst. Auch die EU-Bischofskommission Comece reagierte erleichtert auf die Entscheidung der EU-Kommission, das Amt des Beauftragten für Religionsfreiheit außerhalb Europas beizubehalten. Das Mandat des bisherigen Amtsinhabers, Jan Figel, begann 2016 und lief im vergangenen Herbst aus.

 „Es gibt für alle möglichen großen Fragen der Europäischen Union Arbeitsgruppen und Sonderbeauftrage, es ist auch wichtig, dass es für dieses Menschenrecht einen Sonderbeauftragten gibt“


„Religionsfreiheit ist ein ganz großes Anliegen, ein grundlegendes Menschenrecht, von dem sich andere Menschenrecht ableiten“, argumentierte Kugler. Die vorliegenden Zahlen zeigten, „wie viele Menschen unterdrückt sind in der Frage ihres Glaubens, aber auch, dass dies Zahl im Steigen begriffen ist.“


EU als Wertegemeinschaft
Die EU verstehe sich als Wertegemeinschaft und habe an sich selbst den Anspruch, diese Werte mit einer Stimme in Drittländern zu vertreten, betonte die Abgeordnete. Das sei auch im Vertrag zur Europäischen Union in Artikel 3 geregelt. „Und da ist die Religionsfreiheit etwa sehr Grundlegendes. Es gibt für alle möglichen großen Fragen der Europäischen Union Arbeitsgruppen und Sonderbeauftrage, es ist auch wichtig, dass es für dieses Menschenrecht einen Sonderbeauftragten gibt.“

Kugler warb dafür, den bisherigen Amtsinhaber Jan Figel wieder in das Amt einzusetzen. Sie habe in ihrer politischen Tätigkeit immer wieder mit dem Slowaken „zusammengearbeitet und gesehen, wie viel es bringt, dass jemand im Namen der EU auch einmal wohin fährt und fragt, wie geht es euch, wie kann man euch helfen, auf politischer Ebene eintritt für Religionsfreiheit. Jan Figel hat das hervorragend gemacht. Ich hoffe, dass er jetzt, wo das Amt verlängert wurde, weitermachen darf.“

In jedem Fall sollte diese Arbeit zugunsten von Religionsfreiheit von Seiten der Europäischen Union „genauso engagiert fortgeführt werden, wie Figel es bisher gemacht" habe, so Kugler.

(vatican news – gs)
09.07.2020