Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Mülheim an der Ruhr - Die Stadt Mülheim an der Ruhr schreibt Arbeiten gemäß VOB Teil A und VOL Teil A zur Ausführung innerhalb des eigenen Stadtgebietes öffentlich aus.
Angebotsunterlagen können nach Anmeldung direkt online heruntergeladen werden. Ausschreibende Stelle und Angebotsadresse: Stadt Mülheim an der Ruhr, Der Oberbürgermeister, Referat VI, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr, (Technisches Rathaus) 20. Etage, Zimmer 20.04 oder Postfach 10 19 53, PLZ 45466; Tel.: 0208/455-6032, Fax: 0208/455-58-6032, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! . Angebote sind an die vorgenannte Postanschrift zu richten, in deutscher Sprache abzufassen und bis zur Submission einzureichen. Zustellungen von Angeboten am Submissionstag können ausschließlich im Zimmer 20.04 erfolgen. Zur Submission zugelassen sind nur Bieter und ihre Bevollmächtigen. Im Falle von VOL-Ausschreibungen ist eine Teilnahme an Angebotsöffnungen ausgeschlossen. Sicherheitsleistungen werden in Form von Bürgschaften nach den Grundsätzen der §§ 9 c VOB/A und 17 VOB/B bzw. 14 VOL/A und 18 VOL/B verlangt. Als Zahlungsbedingung ist § 16 VOB/B bzw. 17 VOL/B maßgebend. Bietergemeinschaften sollen die Rechtsform einer Arbeitsgemeinschaft haben. Rechtsaufsicht: Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 34, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf; Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf.
Die Unterlagen stehen auf der Homepage der Stadt Mülheim unter dem Link:
https://www1.muelheim-ruhr.de/wirtschaft-arbeit/oeffentliche-ausschreibungen
im direkten Download kostenlos zur Verfügung.
Nr. |
Art der Arbeiten |
Einsendefrist Datum Uhrzeit |
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O17/020 |
Renaturierung des Vieh- und Mühlenbachs
Allgemeine Merkmale der baulichen Anlage: Fehlanzeige Unterteilung in Lose: Fehlanzeige Planungsleistungen erforderlich: Fehlanzeige Zusätzliche Auskünfte oder Unterlagen können eingesehen oder angefordert werden bei: o. g. Anschrift Ablauf der Bindefrist: 29.09.17 Zuschlagskriterien: Das Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Vor Zuschlagserteilung werden vom Bestbieter die Nachweise und Erklärungen nach § 9 TVgG NRW innerhalb einer vom Auftraggeber festgelegten Frist angefordert. |
29.08.17 |
11.00 |
Stadt Mülheim an der Ruhr, 12. Aug. 2017
Der Oberbürgermeister
Referat VI
I. A.
Stachelhaus