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24.9.2014 - VOB Auschreibung Stadt Hilden - Ausbau Bushaltestelle

Ausbau Bushaltestelle Margarethenhof Submission vom 14.10.2014, 10:00 UhrIm Wesentlichen kommen folgende Arbeiten zur Ausführung: 480 qm Oberflächenaufbruch und Planum für Verkehrsflächenausbau, 55 cbm Boden lösen und abfahren, 60 cbm RCL-Frostschutzschicht, 149 m Bordsteinarbeiten, 20 t Asphalteinbau, 430 qm Platten-/Pflasterbelag herstellen Beginn der Arbeiten:              direkt nach Auftragserteilung Fertigstellung der Arbeiten:    50. KW 2014 Die Verdingungsunterlagen können ab dem 25.09.2014 bei der Zentralen Vergabestelle der Stadt Hilden, Am Rathaus 1, 40721 Hilden, per Post, per Fax (02103 / 72 625), per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder im Zimmer 243 angefordert werden. Die Verdingungsunterlagen können auf Wunsch per E-Mail versandt werden. Bei einem Versand per E-Mail entfallen die Verwaltungsgebühren. Je ausgedrucktem Leistungsverzeichnis ist ein Entgelt in Höhe von 5 Euro je Exemplar zu entrichten. Eine Versendung von zwei Exemplaren erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und bei Bezahlung des doppelten Entgelts. Bei Postversand erhöht sich das Entgelt um 2 Euro. Das Entgelt wird nicht erstattet. Der Betrag ist in bar bei der Zentralen Vergabestelle oder bei der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert (BLZ 334 500 00) auf das Konto Nr. 34 300 566 der Stadtkasse Hilden (IBAN DE75 3345 0000 0034 3005 66; BIC WELADED1VEL) unter Angabe des Kassenzeichens 0300.1000/14034 einzuzahlen. Achtung: Nur mit der korrekten Angabe dieses Kassenzeichens ist eine Verbuchung Ihrer Zahlung möglich. Der Einzahlungsbeleg oder Verrechnungsscheck ist der Anforderung beizufügen. Das Angebot muss in deutscher Sprache bis zum 14.10.2014, 10:00 Uhr bei der Zentralen Vergabestelle der Stadt Hilden eingehen. Der Eröffnungstermin findet am 14.10.2014, 10:00 Uhr, im Rathaus der Stadt Hilden, Am Rathaus 1, Zimmer 107, statt. Es dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten anwesend sein. Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: - Bescheinigung des Finanzamtes, dass keine Rückstände an öffentlichen Abgaben bestehen, - Bescheinigung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigung) - Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen, - die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste), - die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen, - die dem Unternehmer für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung,- das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal, - die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. Hinweis: Fehlende Unterlagen müssen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung nachgereicht werden, ansonsten erfolgt der Ausschluss von der Vergabe. Ein Hinweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nach § 4 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW sind alle Bieter verpflichtet eine Tariftreueerklärung für eigene Mitarbeiter, für Mitarbeiter von eventuell eingesetzten Nachunternehmern sowie für eventuell entliehene Mitarbeiter abzugeben. Dies gilt nicht für reine Lieferleistungen/Kauf. Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, sind auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. (Die technische Gleichwertigkeit ist mit Abgabe des Angebots nachzuweisen!) Andere Änderungsvorschläge oder Nebenangebote (z. B. abweichende Zahlungsbedin­gungen, Preisvorbehalte) sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. Nebenangebote oder Änderungsvorschläge müssen im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Bieter sind bis zum 24.10.2014 an ihr Angebot gebunden. Stelle, an die sich der Bewerber/Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Kreis Mettmann, Der Landrat, Kommunalaufsicht, Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann, Fax: 02104 / 99 – 4403.Kontaktformular