News Termine Ausschreibungen Marktplatz Arbeitspause Recht

Handwerk und IHK Gewerbe News. Über 100 Tsd. Betriebe präsentieren sich hier.

 

 
 

Die Änderungsverordnung für Friseure wurde am Freitag, den 7. Mai 2021 im BGBl. Teil I auf Seite 861 veröffentlich. Die Änderungen treten damit zum 1. August 2021 in Kraft und sind für alle Ausbildungsverhältnisse anzuwenden, die ab diesem Tag in Kraft treten. Damit wird die Ausbildung im Friseurhandwerk modern und vor allem praxisnah gestaltet. „Wir danken dem Sozialpartner ver.di, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI), dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und andere für die gute Kooperation und das persönliche Engagement. Besonderer Dank gilt auch auf Seiten des Friseurhandwerks dem Berufsbildungsausschuss des Zentralverbandes und allen Unterstützern.“, so der Vorsitzende des Berufsbildungsausschusses und Vorstandsmitglied des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV), Robert Fuhs. „Es gilt jetzt den Corona bedingten Rückgang der Azubi-Zahlen aufzufangen.“, betont Fuhs.

Der Zentralverband wird begleitend zur neuen Ausbildungsordnung mit der Kampagne „Ausbildung for Future“ einen Sommer der Ausbildung starten. Ausbilderinnen und Ausbilder werden dabei gezielt unterstützt und Ausbilden attraktiver gemacht. Die neue Ausbildungsordnung ist auch das Ergebnis breiter Diskussion mit allen Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmern im Friseurhandwerk.

Im Interview mit FMFM.de erläutert Robert Fuhs die wesentlichen Änderungen.

 

Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks

 

Tel-Aviv-Str. 3

 

Köln 50676