Ausbildung weltweit - Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit dem Pilotprojekt „Ausbildung weltweit“ Lern- bzw. Weiterbildungsaufenthalte von Auszubildenden sowie Ausbilderinnen und Ausbildern im Ausland. Ziel ist es, in Ergänzung zu dem europäischen Bildungsprogramm Erasmus+, die grenzüberschreitende Mobilität in der beruflichen Bildung weiter auszubauen. Als Zielländer ausgenommen sind deshalb die 33 europäischen Länder, die von Erasmus+ abgedeckt werden.
Gefördert werden können
- Auslandsaufenthalte für Auszubildendemit einer Dauer von drei Wochen bis zu dreiMonaten,
- Auslandsaufenthalte für Ausbilderinnen und Ausbildervon mindestes zweiTagenbis zu zweiWochen,
- sowie vorbereitende Besuche mit einer Dauer von zweiTagenbis zu einer Woche.
Antragsberechtigt sindAusbildungsbetriebe und weiterenichtschulische Einrichtungen der Berufsbildung;Berufsschulen sind hingegen nicht antragsberechtigt. Antragsfrist in der Pilotphase ist der 1. September 2017.
Antragstellung und Förderung
In der Pilotphase, ist im Jahr 2017 die Antragsfrist der 1. September. Ausreisen können ab dem 1. November beginnen.
Anträge können von Ausbildungsunternehmen und anderen nichtschulischen Einrichtungen der Berufsbildung gestellt werden. Schulen sind im Pilotprojekt Ausbildung Weltweit nicht antragsberechtigt.
Im Jahr 2018 wird es zwei Antragsfristen geben, eine davon in der ersten Jahreshälfte. Die genauen Termine werden frühzeitig kommuniziert.
Ausbildung Weltweit bezuschusst:
Fahrtkosten
Aufenthaltskosten
Vor- und Nachbereitung der Auszubildenden und
Ausgaben für die Organisation anhand von Einheitskosten.
Für Menschen mit Behinderungen gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten.
Mehr Informationen zu dem Pilotprojekt
Informations- und Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte in der beruflichen Bildung (IBS)
in der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn