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21.12.2022-  Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. kritisiert die Anhebung der Midijobgrenze auf 2.000 Euro, die zum Jahreswechsel in Kraft tritt. Die erneute Ausweitung des Übergangsbereichs setzt nach Einschätzung der vbw Fehlanreize, die eine Beschäftigung in Teilzeit attraktiver machen als eine Vollzeittätigkeit. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt erklärt: „Bislang boten Midijobs für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vorteile. Anders als ein Minijob sind Midijobs abgestuft sozialversicherungspflichtig. Die Anhebung der Obergrenze von 1.600 auf 2.000 Euro aber setzt falsche Akzente. Denn die geringere Beitragsbelastung für Beschäftigte im Midijob macht es bei steigendem Übergangsbereich unattraktiv, in ein normales Vollzeitbeschäftigungsverhältnis zu wechseln. Wir als vbw sagen klar: Zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung müssen wir es auch schaffen, mehr in Vollzeit oder vollzeitnah zu arbeiten. Fehlanreize, die diesem Ziel entgegenstehen, sind abzulehnen.“

Brossardt: „Vollzeitbeschäftigung stärken, Fehlanreize verhindern“

Gleichzeitig sieht die vbw das Problem einer unverhältnismäßigen Beitragsbelastung zu Ungunsten der Arbeitgeber. Brossardt: „Schon heute trägt der Arbeitgeber eine höhere Beitragslast beim Midijob. Diese höhere Beitragslast verschärft sich, da nun auch beim Übergang vom Mini- in den Midijob der Arbeitgeberanteil tendenziell höher ist. Arbeitgeber müssen für Midijobbende einen Beitragssatz von bis zu 28 Prozent zahlen und die Beiträge im unteren Bereich fast vollständig allein übernehmen. Dadurch gerät der Grundsatz der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherungsbeiträge in Schieflage. Besonders jene Branchen, die auf einen hohen Anteil von Teilzeitbeschäftigten und Beschäftigten in Helfertätigkeiten angewiesen sind, werden hier übermäßig stark zur Kasse gebeten. Zudem führt die neuerliche Ausweitung der Midijobs zu weiteren Beitragsausfällen in der Sozialversicherung und erhöht so den Druck auf den Beitragssatz. Daher fordern wir im kommenden Jahr, die Anhebung der Midijobgrenze im Kontext der derzeitigen schwierigen Lage vieler Unternehmen einer Revision zu unterziehen.“

vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Max-Joseph-Str. 5
80333 München