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03.07.2023  - HWK-Präsident zur neuen NRW-Meisterprämie - Seit dem 1. Juli 2023 können frischgebackene Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister in NRW erstmals eine Meisterprämie in Höhe von 2.500 Euro beantragen. Hierzu erklärt Berthold Schröder, Präsident der Handwerkskammer (HWK) Dortmund: "Wir begrüßen die Einführung der Meisterprämie. Denn Meisterinnen und Meistern kommt bei der Fachkräftesicherung eine besondere Rolle zu. Sie sind nicht nur selbst gefragte Experten, sie sind auch Gründer, Übernehmer, Arbeitgeber und Ausbilder. Im Vergleich zu einem Studium muss die Meisterausbildung aber immer noch zum Großteil von den Handwerkerinnen und Handwerkern selbst finanziert werden. Vor diesem Hintergrund leistet die Prämie einen wichtigen Beitrag zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung und setzt wichtige Anreize für eine Meisterausbildung."

Ihr Weg zur Meisterprämie:
Anträge sind über die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) möglich. Das Antragsformular und alle wichtigen Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter https://meisterprämie.nrw/.

Antragsberechtigt sind Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister mit einem Abschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung, die ihre Prüfung ab dem 1. Juli 2023 erfolgreich bestanden haben und ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.

Handwerkskammer Dortmund
Ardeystraße 93
44139 Dortmund