Der Paritätische Gesamtverband sieht im vorliegenden Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung Nachholbedarf im Bereich Digitalisierung. Zwar begrüßt der Wohlfahrtsverband, dass es eine bundesweite digitale Vernetzung und eine Kooperation der gemeinsamen Notfallleitstellen geben soll und damit bundeseinheitliche Standards gelten sollen. Auf Kritik stößt jedoch, dass digitale Angebote bei diesen Standards kaum Berücksichtigung finden und die Möglichkeiten hier bei weitem noch nicht ausgeschöpft wurden. „In der Notfallversorgung ist die Digitalisierung längst angekommen. Im Bundesgesundheitsministerium offenbar noch nicht“, kritisiert Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes.
Notruf- oder Ersthelfer-Apps würden immer selbstverständlicher als Alternative zur klassischen 112 genutzt, Videotelefonie könne die Erstversorgung erleichtern oder der Notruf sei schon heute durch die Nutzung von Apps barrierefrei möglich. Krankenwagen können heute in Echtzeit die Auslastung der Krankenhäuser übertragen bekommen und damit Umwege vermeiden. Der Paritätische Gesamtverband hat sich im April diesen Jahres explizit dafür ausgesprochen, die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Notfallvorsorge offensiv zu nutzen. Rolf Rosenbrock weiter: „Die konkreten Chancen der Digitalisierung finden im vorliegenden Entwurf kaum Berücksichtigung. Gerade für den ländlichen Raum ergeben sich hier neue Chancen.“
Nach Ansicht des Paritätischen Gesamtverbandes müssten die zahlreichen Innovationen der Digitalisierung, die in den vergangenen Jahren entwickelt wurden und bereits in der Praxis Anwendung finden, in der Reform der Notfallvorsorge festgeschrieben werden. Der Wohlfahrtsverband fordert den Bundesgesundheitsminister dringend zu Nachbesserungen auf.
von: Philipp Meinert
Der Paritätische Gesamtverband
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