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Neu gestartetes ESF-Bundesprogramm: "Stärkung der Teilhabe Älterer - Wege aus der Einsamkeit und sozialen Isolation im Alter". Gerade in Coronazeiten, in denen viele ältere Menschen durch die Quarantänemassnahmen isoliert leben, soll dieses Programm älteren Menschen helfen durch die Stärkung entsprechender Strukturen auf kommunaler Ebene. In den nächsten Jahren werden mit den Babyboomern (rund 13 Millionen Menschen ab 2018 bis zum Jahr 2031) jedes Jahr ca. eine Millionen Personen das Renteneintrittsalter erreichen. Angesichts der sehr heterogenen und zum Teil gebrochenen und durch Ortswechsel geprägten Lebensbiografien der Babyboomer werden sie voraussichtlich, im Gegensatz zu den vorangegangenen Generationen, die noch fast ausschließlich in traditionellen Familien und Ehen lebten, von der Einsamkeit im Alter stärker betroffen sein. Zudem sind Vereinsamung und soziale Isolation im Rahmen der Covid-19-Pandemie herausfordernder denn je. Insbesondere für viele ältere Menschen, vor allem für Alleinlebende, waren die Kontaktbeschränkungen sehr belastend.

 

 

Mit dem neuen ESF-Bundesmodellprogramm "Stärkung der Teilhabe Älterer - Wege aus der Einsamkeit und sozialen Isolation im Alter" soll erstmals auch mit EU-Fördermitteln die soziale Teilhabe älterer Menschen gestärkt werden. Es ist das erste ESF-Programm dieser Art, das Einsamkeit und sozialer Isolation im Alter vorbeugen oder diese bekämpfen sowie die finanzielle Absicherung im Alter stärken soll. Die EU unterstützt die Projektträger mit Zuwendungen aus dem ESF bei der Erprobung und Dokumentation von Maßnahmen, die in Kooperation mit den örtlichen Arbeitsverwaltungen, den Kommunen und weiteren Partnern durchgeführt werden sollen.

 

 

Das Programm richtet sich vorrangig an ältere Beschäftigte (über 60-Jährige), die vom Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt und in dessen Folge von gesellschaftlicher Isolation bedroht oder betroffen sind. Langfristiges Ziel ist unter anderem die Verbesserung der Einkommens- und Lebenssituation älterer Beschäftigter, sowohl während der aktiven Berufstätigkeit als auch in der nachberuflichen Phase. Hierzu dienen Beratungsgespräche über Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Leistungen zur Grundsicherung im Alter sowie Unterstützung bei der Aufnahme einer weiteren Erwerbstätigkeit in der nachberuflichen Phase. Zugleich soll mit diesem ESF-Programm die Entwicklung nachhaltiger fachlicher Strukturen für die soziale Arbeit mit einsamen und/oder sozial isolierten älteren Menschen angestoßen werden. Dazu zählt der gezielte Ausbau der offenen Seniorenarbeit mit niedrigschwelligen Unterstützungs-, Bildungs-, Beratungs-, Kommunikations- und Freizeitangeboten. Zentral sind dabei die Stärkung der regionalen Netzwerkarbeit und der Ausbau des freiwilligen Engagements.

 

 

Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie vom 26.05.2020 sind nun Bewerbungen möglich. Anträge sind bis zum 31.07.2020 bei der Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgabe (BAFzA) auf elektronischem Wege über das Fördermittelportal ZUWES II zu stellen. Weitere Informationen zu diesem Programm, auch über die Voraussetzungen zur Teilnahme, finden Sie auf der Website der ESF-Regiestelle sowie die Auswahlkriterien und finanz-technischen Förderleitfaden auf dem ESF-Portal.

 

 

Weitere Infos  finden Sie hier: https://www.esf.de/portal/DE/Foerderperiode-2014-2020/ESF-Programme/bmfsfj/staerkung-teilhabe-aeltere.html

 

 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

 

 

www.esf.de