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15.03.2021 ­– 11,6 Tage pro Jahr waren Mitarbeiter in der Augenoptik laut einer Erhebung der Augenoptiker Ausgleichskasse VVaG (AKA) im Jahr 2020 aus Krankheitsgründen nicht arbeitsfähig. 2019 lag der durchschnittliche Wert noch bei 10,8 Tagen, immer gerechnet über eine 7-Tage Woche. Damit haben sich die durchschnittlichen Krankheitszeiten zwar gegen den allgemeinen Trend erhöht, liegen aber immer noch deutlich unter dem Wert der gesamten Wirtschaft. Nach einer aktuellen Veröffentlichung der Techniker Krankenkasse (TK) lagen die Fehltage pro Beschäftigten im vergangenen Jahr über alle Branchen bei 15,1 Tagen, gegenüber dem Jahr 2019 war dies ein leichter Rückgang. Die absoluten Werte der AKA und der Techniker Krankenkasse sind aber nicht zu hundert Prozent vergleichbar, da die Krankenkassen auch die Krankheitszeiten oberhalb von sechs Wochen erfassen, die in den Daten der AKA nicht enthalten sind. Insgesamt ist aber davon auszugehen, dass Augenoptiker trotz der Steigerung immer noch deutlich geringere Fehlzeiten als der Durchschnitt aller Arbeitnehmer in Deutschland aufweisen.

Augenoptiker Ausgleichkasse VVaG: Krankenstand in der Augenoptik im Jahr 2020 erhöht. Mehr Fälle und längere Dauer

Die durchschnittliche Dauer eines Krankheitsfalls in der Augenoptik ist von 5,4 Tage auf 6,1 Tage gestiegen. Statistisch kommt ein Mitarbeiter damit im Jahr auf durchschnittlich 1,9 Krankheitsfälle, dieser Wert ist ebenso angestiegen (Vorjahr 2019: 1,7 Fälle).

Eine Erklärung für die Steigerung der Fallzahlen und der Dauer liegt nicht auf der Hand, denn die Corona-Pandemie ist aufgrund der Rückgänge der Krankheitszeiten für die gesamte Wirtschaft laut Daten der TK nicht unbedingt eine Erklärung. Trotzdem haben natürlich die außergewöhnliche Situation und die daraus folgenden Maßnahmen, wie telefonische Krankschreibung, Kurzarbeitszeiten und hohe Ansteckungssorgen gerade bei Risikogruppen auch Einfluss auf die Länge der Krankheitszeiten.

Die AKA als brancheneigene Ausgleichskasse mit über 2.500 Mitgliedsunternehmen versichert ausschließlich Augenoptiker und Hörakustiker. Die oben beschriebenen geringeren Krankheitszeiten im Vergleich zur Gesamtwirtschaft und die effiziente Verwaltung ermöglichen einen sehr günstigen Beitrag. Daneben zeichnet sich die AKA durch die Flexibilität bei den Beitragserstattungsätzen, die persönliche Betreuung sowie durch eine kurzfristige Erstattung der Leistungen aus. Zu Anfang der Pandemie hatte die AKA den Einzug der Beiträge um mehrere Wochen hinausgeschoben. Sie hat dabei eindrücklich bewiesen, dass sie auch in schwierigen Zeiten ein verlässlicher Partner ihrer Mitgliedsunternehmen ist.

Wenn Sie für die gesetzlichen Pflichtumlagen noch kein Mitglied bei der AKA sind, melden Sie sich jetzt an oder geben diese Information für eine Kontaktaufnahme an Ihren Steuerberater weiter. Kehren auch Sie den Umlagekassen der Krankenkassen den Rücken und werden Mitglied der brancheneigenen AKA. Es lohnt sich bestimmt auch für Sie!

 

AKA (Augenoptiker Ausgleichskasse VVaG)
Generationenweg 4
44225 Dortmund