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Landesregeln zur öffentlichen Auftragsvergabe - Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat die Regeln zur Erleichterung öffentlicher Auftragsvergaben während der Coronakrise um ein Jahr bis Ende 2021 verlängert. So können z.B. Bauaufträge bis zu einem Auftragswert von 5,35 Millionen Euro beschränkt und bis zu 2,5 Millionen Euro freihändig vergeben werden.  
Dazu erklärte Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle: „Wir begrüßen die Fortschreibung der einfacheren Auftragsvergabe ausdrücklich. So sinkt bei Unternehmen wie bei Behörden der personelle Aufwand. Zudem können regional tätige Unternehmen durch öffentliche Aufträge stabilisiert werden.“  

Die Regeln sehen deutlich höhere Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben bei Lieferungen und bei Bauleistungen sowie bei Direkteinkäufen vor. „Die Erfahrungen aus der Erhöhung der Wertgrenzen sollten im Nachhinein auf ihre Effekte überprüft werden, um auch nach der Coronakrise den richtigen Ausgleich zwischen der Notwendigkeit von Kontrollen und Korruptionsbekämpfung einerseits und dem Interesse aller Beteiligten an einer möglichst bürokratiearmen und schnellen Auftragsvergabe andererseits zu finden, “ sagte Neumann. 

Handwerkskammer Halle (Saale)
Gräfestraße 24
06110 Halle