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Gaststättengesetz Sachsen-Anhalt: IHK informiert

IHK informiert und appelliert für Gebührentransparenz Halle, 22. August 2014. Über das neue Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GastG) informiert ein aktuelles Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) für Existenzgründer und Unternehmer des Gaststättengewerbes. Die zweiseitige Schrift erklärt, was nach Inkrafttreten des GastG Mitte August dieses Jahres bei der Eröffnung und den Betrieb einer Gaststätte rechtlich zu beachten ist und ist auf der Internetseite der IHK unter www.halle.ihk.de | Dokument-Nr. 17891 abrufbar. „Vor Inkrafttreten des sachsen-anhaltischen Gaststättengesetzes war die Aufnahme eines Gaststättengewerbes mit Alkoholausschank an eine Erlaubnispflicht geknüpft. Diese Verknüpfung besteht nicht mehr. Der Betreiber einer Gaststätte muss dessen Betrieb nun vier Wochen vor Beginn bei der zuständigen Behörde gewerblich anzeigen. Welche Angaben und Unterlagen neben der eigentlichen Gewerbeanzeige benötigt werden, darüber informiert unser Merkblatt“, so IHK-Geschäftsführerin Antje Bauer. Dem GastG entsprechend, fallen auch für die Anzeige des Gaststättenbetriebes Gebühren an, laut der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt zwischen 235 und 990 Euro. „Wir haben alle Gewerbebehörden in unserem IHK-Bezirk gebeten, uns zeitnah mitzuteilen, welche konkreten Gebühren sie für Anzeige, Zuverlässigkeitsprüfung, Gewerberegistereintragung etc. eines Gaststättenbetriebes festlegen. An der Eröffnung einer Gaststätte Interessierte und Unternehmer müssen rechtzeitig über auf sie zukommende Kosten informiert sein.“, so Bauer zu der heute unter den knapp 70 Gewerbebehörden im Süden Sachsen-Anhalt gestarteten Umfrage. Industrie- und Handelskammer Halle-DessauFranckestraße 5, 06110 Halle