Ein Anwalt mit Sitz in Leipzig verschickt derzeit im Namen der rs reisen & schlafen GmbH aus Hamburg Abmahnungen an Reisebüros. Abgemahnt werden dabei Versäumnisse auf Internetseiten wie z.B. ein fehlerhaftes oder fehlendes Impressum oder auch eine mangelhafte Datenschutzerklärung. Aber auch nicht erfüllte Publizitätspflichten aufgrund nicht veröffentlichter Bilanzen im Handelsregister wurden bereits gerügt. Es werden Rechtsanwaltskosten von über 1000 € geltend gemacht.
„Reisebüros, die eine solche Abmahnung erhalten, sollten weder sofort die vorformulierte und mitgeschickte Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschreiben und zurücksenden noch sofort zahlen“, rät Nina Münker von der IHK Siegen. „Da nicht zuletzt die für eine Abmahnung erforderliche Eigenschaft als Mitbewerber zweifelhaft erscheint, dürften geltend gemachte Unterlassungsansprüche in vielen Fällen nicht gerechtfertigt sein. Dennoch sollten betroffene Reisebüros nicht untätig bleiben und Fristen verstreichen lassen, da anderenfalls die Gefahr besteht, dass eine einstweilige Verfügung erlassen wird“, so die Juristin. Sie empfiehlt, die jeweilige Abmahnung von einem Anwalt prüfen zu lassen und das weitere Vorgehen mit diesem abzusprechen. Auch nicht betroffene Reisebüros sollten diese Abmahnwelle zum Anlass nehmen, um ihren Internetauftritt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Weitere Informationen: Nina Münker, IHK Siegen, 0271/3302 150.
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